Während in der Schweiz aktuell noch über eine Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht diskutiert wird, haben unsere Nachbarländer ihre Regeln bereits verschärft. Eine Übersicht.
Deutschland: Seit dem 23. August gilt bei unserem nördlichen Nachbarn die 3G-Regel: Wer geimpft, genesen oder getestet ist, hat Zutritt zur Gastronomie in Innenbereichen, kann Veranstaltungen in Innenräumen besuchen, Sport in Innenräumen machen und körpernahe Dienstleistungen – etwa den Coiffeurbesuch – beanspruchen. Ausserdem hat man mit dem Zertifikat Zutritt zu Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die 3G-Regel gilt für alle ab sechs Jahren und für Schüler, wie die Bundesregierung schreibt. Die Länder können die 3G-Regel allerdings aussetzen, solange die 7-Tage-Inzidenzen in einer Region stabil bleiben.
Ausserdem wird es in Deutschland ab dem 11. Oktober keine kostenlosen Corona-Tests mehr geben. Ausgenommen sind Antigen-Schnelltests etwa für Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Frankreich: In Frankreich gelten seit ein paar Wochen strenge Regeln. Nicht nur wer in eine Bar oder ins Restaurant will, braucht einen «Pass Sanitaire» – das französische Pendant zum Covid-Zertifikat. Der Pass ist auch für Fernzüge, für den Besuch von Altersheimen, Kinos, Theatern, Museen oder Zoos obligatorisch. Selbst für grosse Einkaufszentren kann eine Zertifikatspflicht vorgeschrieben werden. Wer einen «Pass Sanitaire» hat, muss dafür beim Besuch dieser Einrichtungen keine Maske mehr tragen, solange der Betreiber oder Veranstalter nichts anderes vorschreibt. Ab dem 30. September brauchen auch 12- bis 17-Jährige einen «Pass Sanitaire».
Für Angestellte im Gesundheitssektor gilt ab dem Herbst eine Impfpflicht . Ab dem 1. Oktober kosten Corona-Tests auch in Frankreich.
Italien: Seit Anfang August ist in Italien der «Grüne Pass» Pflicht für den Zutritt zu Sportstadien, Fitnesszentren, Museen, Kinos, Schwimmbädern, Handelsmessen sowie für Innenbereiche von Restaurants. Während die Zertifikatspflicht bei Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen gut angenommen werde, sei der «Grüne Pass» dagegen in der Gastronomie umstritten, wie die «NZZ» berichtet. Demnach seien die Umsätze nach Einführung der Zertifikatspflicht zurückgegangen. Ab September müssen auch Lehrer, Studenten und Uni-Dozenten solche Nachweise erbringen. Der «Grüne Pass» wird dann auch in Fernzügen, Fernbussen und auf Fähren gebraucht. Im Herbst wird zudem die Impfpflicht für gewisse Berufe wie etwa Lehrpersonen eingeführt.
Österreich: Auch hier gilt: Geimpfte, Getestete oder Genesene haben Zugang zu Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, dürfen zum Coiffeur oder können Reisebusse und Ausflugsschiffe benutzen. Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende von Alten- und Pflegeheimen sowie von stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe müssen den «Grünen Pass» vorwiesen. Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren, wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf seiner Homepage schreibt. An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich.
Sollten die Infektionen im Herbst weiter steigen, werden nur noch geimpfte Personen Zutritt zu Diskotheken und Bars erhalten.