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Juristisch rehabilitiert Walter Dubler: Auch das letzte Verfahren ist nun eingestellt

  • Walter Dubler bewilligte als Gemeindeammann von Wohlen eine Lohnfortzahlung an einen Mitarbeiter, bis dieser eine IV-Rente erhielt.
  • Jean-Pierre Gallati (SVP), ein politischer Widersacher von Dubler, zeigte den Ammann wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung oder Veruntreuung an.
  • Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat das Verfahren nun eingestellt. Dies sei ein «freisprechender Endentscheid», sagt Walter Dubler.

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft datiert vom 19. März. Sie bezieht sich auf eine Anzeige vom Frühling 2016. Jean-Pierre Gallati, ehemaliger Einwohnerrat (SVP) in Wohlen, hatte damals Walter Dubler angezeigt. Dieser habe eigenmächtig und unter Umgehung des Gemeinderates gehandelt, als er einem Mitarbeiter der Gemeinde eine Lohnfortzahlung gewährt habe.

Verfahren gegen Walter Dubler

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Die Anzeige gegen Walte Dubler wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung oder Veruntreuung im Fall des invaliden Mitarbeiters ging im März 2016 ein. Die Staatsanwaltschaft sistierte dann die Bearbeitung, weil im März 2016 vor dem Bezirksgericht Zurzach ein Prozess begann gegen Walter Dubler. Er war wegen anderer Handlungen als Gemeindeammann angeklagt wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung. Auch dieses Verfahren ging auf Interventionen von Jean-Pierre Gallati zurück. 2017 sprach das Bundesgericht Walter Dubler frei. Danach nahm die Staatsanwaltschaft die Anzeige im Fall des invaliden Mitarbeiters wieder auf und stellte das Verfahren am 19. März ein.

Es ging um einen Mann, der schwer erkrankt war und dann wegen Invalidität nicht mehr arbeiten konnte. Er erhielt von der Krankentaggeldversicherung zuerst während 720 Tagen den Lohn. Es dauerte dann aber noch eine Weile, bis er eine IV-Rente zugesprochen erhielt. In dieser Zeit bezahlte ihm die Gemeinde auf Anordnung von Ammann Walter Dubler 80 Prozent des Lohnes.

Verfahren nach drei Jahre eingestellt

Der Ammann habe nicht die Kompetenz gehabt, die Lohnfortzahlung zu bewilligen, kritisierte Jean-Pierre Gallati. Walter Dubler habe auch den Gemeinderat viel zu spät über diese Zahlungen informiert. Deshalb reichte Gallati eine Anzeige ein wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung oder wegen Veruntreuung oder wegen ungetreuer Geschäftsführung.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhebt nun aber keine Anklage und hat das Verfahren eingestellt. Sie sieht also keinen Grund, den ehemaligen Gemeindeammann von Wohlen zu bestrafen.

Das Geld kam zurück

Walter Dubler freut sich über diesen Entscheid. In einer Mitteilung schreibt er: «Gemäss Strafprozessordnung kommt eine rechtskräftige Einstellungsverfügung einem freisprechenden Entscheid gleich.» Und weiter: «Die jüngste Einstellungsverfügung ist der letzte Akt in der Kette der von Jean-Pierre Gallati lancierten juristisch erfolglosen Verfahren.»

Er habe, so Walter Dubler, damals einem langjährigen Mitarbeiter in einer schwierigen Situation helfen und eine menschliche Lösung finden wollen. Und er weist auch darauf hin, dass die Invalidenversicherung der Gemeinde die Lohnzahlungen zurückerstattet habe.

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