Das Problem: Bei den Gemeindewahlen 2017 wurde der amtierende Gemeindepräsident von Niedergösgen im ersten Wahlgang nicht gewählt. Er war aber der einzige offizielle Kandidat. Und im zweiten Wahlgang sind laut Gesetz keine neuen Kandidaten zugelassen.
Deshalb trat der nicht gewählte Gemeindepräsident also als einziger für den zweiten Wahlgang an und wurde dann in stiller Wahl im Amt bestätigt.
Im Kantonsrat hagelte es darauf Vorstösse aus mehreren Parteien. Die SP bezeichnete den Fall Niedergösgen als «Sündenfall». Auch die Regierung ortete einen Mangel im Gesetz.
Die Lösung: Die Regierung will das Wahlgesetz so ändern, dass künftig in zweiten Wahlgängen neue Kandidaturen zugelassen sein müssen. Die Justizkommission im Kantonsrat begrüsst diese Änderung einstimmig, wie sie am Montag verlauten liess. Das deutet darauf hin, dass das neue Wahlgesetz im Kantonsrat eine satte Mehrheit finden wird.
Ein generelles Verbot von stillen Wahlen für Gemeindepräsidien kommt für die Justizkommission allerdings nicht in Frage. Sie wolle «die Gemeindeautonomie nicht untergraben», heisst es in der Mitteilung als Begründung dafür.
Weitere Forderungen: Die FDP hatte in einem Vorstoss dieses generelle Verbot von stillen Wahlen verlangt für das Gemeindepräsidium. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, dass stille Wahlen ökonomisch, bürgerfreundlich und einfach seien.
Auch die CVP hatte einen Vorstoss zu diesem Thema eingereicht. Sie wollte einen Fall wie in Günsberg verhindern. Dort wurde im zweiten Wahlgang ein Gemeindepräsident in stiller Wahl bestätigt, der zuvor die Wahl in den Gemeinderat verpasst hatte. Die CVP wollte auch diese Konstellation verbieten. Regierung und Justizkommission lehnen dieses Ansinnen jedoch ab.