An der Kasse eines Grossverteilers in Düdingen. Auf die Plastiksäcke angesprochen wird diese Konsumentin emotional: «Dieser Abfall – das ist ein Blödsinn.» Sie habe im Verkauf gearbeitet und sich immer aufgeregt, dass viele Leute mehrere Plastiksäcke nehmen und sie nach einmaligem Gebrauch wegwerfen würden.
Das hat die Politik auf den Plan gerufen. Ein Vorstoss im Freiburger Kantonsparlament verlangt, dass im ganzen Kanton die kostenlosen Plastiksäcke verboten werden – die Geschäfte sollen die Einweg-Säcke an der Kasse nicht mehr gratis abgeben dürfen. Die Kantone Wallis und Genf haben ähnliche Vorstösse bereits angenommen.
Von diesem Verbot wären die grossen Detailhändler nicht betroffen. Migros, Coop, Aldi, Lidl, Loeb oder andere Detailhändler haben bereits eine Branchenvereinbarung unterschrieben, in der sie sich verpflichten, an der Kasse keine Gratis-Säcke abzugeben – sie verlangen nun einige Rappen dafür. Seit einem Jahr kosten auch grössere Plastiksäcke in Fachmärkten etwas.
In einem Fachgeschäft gehört es zum Service, die Säcke gratis abzugeben.
In den kleineren Läden im Kanton sieht das jedoch anders aus. Schuhgeschäft, Optiker, Apotheke – viele kleinere Läden in Düdingen geben Plastiksäcke noch gratis an der Kasse ab. Viele Kundinnen und Kunden würden mittlerweile aber darauf verzichten, teilweise bis zu 90 Prozent von ihnen, sagt der Apotheker Richard Meier. Aus diesem Grund ist er gegen ein Verbot – das sei gar nicht nötig. Zudem wolle er die Freiheit weiterhin haben: «Wir sind ein Fachgeschäft und es gehört zum Service dazu, gratis ein Säckli abzugeben», sagt Meier.
Wann ein Verbot kommt, ist offen
Das Freiburger Kantonsparlament entscheidet am Mittwoch, ob die Einweg-Plastiksäcke im ganzen Kanton verboten werden. Die Kantonsregierung hat in einer Antwort am das Parlament bereits geschrieben, dass sie das Anliegen unterstützt. Sie wolle sogar noch weitergehen und analysieren, welche Massnahmen auf kantonaler Ebene denkbar seien, um gegen die Kunststoffbelastung vorzugehen. Konkrete Massnahmen sollen im Rahmen einer Totalrevision des betreffenden Gesetzes beschlossen werden.