Stattdessen setzen die Universität und die an der Studie interessierten Städte auf eine politische Lösung. Konkret geht es dabei um die Schaffung eines sogenannten Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz. Das Bundesamt für Gesundheit, das Mitte November das Gesuch für die Berner Studie ablehnte, regte die Schaffung eines solchen Artikels selber an.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Heute fehlt nämlich die gesetzliche Grundlage, um das Verbot von Cannabis zu Genusszwecken für derartige Studien befristet ausser Kraft zu setzen. Eine Beschwerde könnte die Arbeiten auf Bundesebene an einem solchen Artikel blockieren, befürchten die Städte und die Universität. Ein langwieriges Beschwerdeverfahren wäre vor diesem Hintergrund nicht zweckmässig, schreibt die Universität in ihrer Mitteilung.
Auch Städte wollen Experimentierartikel
Die am Versuch interessierten Städte Bern, Biel, Luzern und Zürich halten den Entscheid der Universität Bern für nachvollziehbar, wie sie ihrerseits in einer Mitteilung schreiben. Auch sie hoffen auf die rasche Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit einem Experimentierartikel. Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend, halten die Städte in ihrer Mitteilung fest. Es brauche Forschungsgrundlagen, die die politische Diskussion versachlichten und wissenschaftlich unterlegten.