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Luzerner Kantonsgericht Richter verurteilen IT-Chef wegen Bestechung

Der frühere Informatikchef des Kantons Luzern hat pflichtwidrig 200'000 Franken Provisionen eingesteckt.

Schuldig wegen Bestechung: So lautet das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts gegen den ehemaligen Leiter der Dienststelle Informatik des Kantons Luzern. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann heimlich 200'000 Franken Provisionen eingesteckt hatte.

Urteil etwas tiefer als in erster Instanz

Es stützt damit das erstinstanzliche Urteil des Kriminalgerichts, reduziert aber die Strafe etwas. Statt einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren, kassiert der Mann nun ein Jahr und acht Monate.

Die Richter begründen dies damit, dass der ehemalige Kadermann in seinem angestammten Berufsfeld keine Anstellung mehr finden konnte, was auch auf die Vorverurteilung in den Medien zurückzuführen sei. Weiter wirkte sich auf die Strafreduktion die lange Verfahrensdauer aus.

Beschuldigter bevorzugte einen Händler

Der 52-Jährige war in verschiedenen Funktionen für den Kanton Luzern tätig. Ab September 2008 war er externer Gesamtprojektleiter. Von Oktober 2009 bis März 2010 leitete er die Dienststelle Informatik ad interim, ab April 2010 als ordentlicher Leiter.

Von da an sieht es das Kantonsgericht als erwiesen an, dass der IT-Leiter den Bestellprozess und die Auftragsvergabe für neue Software zugunsten eines Händlers beeinflusste. Mit diesem sei er verbunden gewesen – und habe von ihm Provisionen erhalten; Insgesamt seien in eineinhalb Jahren pflichtwidrige Provisionen von 200'000 Franken in seine Taschen geflossen.

Beschuldigter plädierte für Freispruch

Der ehemalige IT-Leiter des Kantons Luzern wurde bereits vor drei Jahren vom Kriminalgericht verurteilt. Er zog den Fall weiter und forderte auch vor Kantonsgericht einen Freispruch; Provisionen seien normal in der Branche, sagte er, sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Situation durch seine Anstellung beim Kanton eine andere geworden sei.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug ans Bundesgericht ist möglich.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr ; 

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