Der Luzerner Kantonsrat hat der neuen Rechtsform am Montagvormittag mit 90 zu 17 Stimmen (12 Enthaltungen) zugestimmt. Somit wird nicht nur das Kantonsspital LUKS, sondern auch die Psychiatrie LUPS zur AG. Dies ist eine Voraussetzung, damit die Kantonsspital Nidwalden AG übernommen werden kann. Skepsis im Rat hat es von Linker Seite gegeben - die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen von der SP und den Grünen.
Als Aktiengesellschaften sollen die Unternehmen ausserdem besser auf den rasanten Wandel im Gesundheitswesen reagieren können. Die neuen Aktiengesellschaften des LUKS und der LUPS bleiben vollständig im Besitz des Kantons Luzern. Im neuen Spitalgesetz hat der Kantonsrat auch die Standorte festgelegt: für das LUKS sind dies (noch ohne Nidwalden) Luzern, Montana, Sursee und Wolhusen. Und für die Psychiatrie LUPS: Luzern, Kriens und St. Urban.
GAV wird bereits ausgearbeitet
Am meisten zu reden gegeben hat der Gesamtarbeitsvertrag GAV. Die vorberatende Kommission wollte eine Übergangsbestimmung, dass innerhalb von zwei Jahren ein GAV zur Urabstimmung gebracht wird. Für die SVP un die GLP war diese Formulierung zu starr. Das Parlament war aber gleicher Meinung wie die Kommission. Die Ausarbeitung des GAV hat bereits begonnen.