Nur 10 Tage nach der gescheiterten Fusions-Abstimmung präsentierte die Baselbieter Regierung eine erste Notmassnahme für das Kantonsspital Baselland. Und da es dem Kanton nicht erlaubt ist, ein Spital zu subventionieren, griff sie zu einem Kniff: Ein Darlehen von 150 Millionen Franken soll in Eigenkapital des Kantonsspitals umgewandelt werden.
Grosse Fragezeichen hinter eine solche Aktion setzt Jurist Markus Moser, der als Vater des Krankenversicherungs-Gesetzes KVG gilt: «Eine Umwandlung in dieser Grössenordnung stellt eine massive Vergünstigung dar und ist nach KVG nicht zulässig.» Denn gemäss KVG müssten die Spiesse von privaten und öffentlichen Spitälern gleich lang sein. Es sei nicht mehr zulässig wie früher, öffentliche Spitäler zu subventionieren. Nur wenn das Spital nur noch mit einem Sanierungsplan gerettet werden könnte, sei eine solche Umwandlung allenfalls möglich.
Auch politisch umstritten
Die Notmassnahme ist aber nicht nur juristisch umstritten. Auch auf politischer Ebene regt sich Widerstand. Bis jetzt habe der Gesundheitsdirektor Thomas Weber immer versprochen, dass kein Steuerfranken ins Kantonsspital Baselland gesteckt werde, kritisiert der Präsident der Baselbieter Privatkliniken Tibor Somlo. Die Umwandlung von 150 Millionen sei «eine Wettbewerbsverzerrung, die nicht in Ordnung ist».
Aber auch Finanzpolitiker melden grosse Bedenken an: «Ohne Plan, wie es mit dem Kantonsspital weitergehen soll, werfen wir gutes Geld schlechtem nach», warnt der freisinnige Christof Hiltmann. Ins gleiche Horn stösst der Grüne Klaus Kirchmayr: «Was mich erschreckt ist, dass man nicht sagt, wofür das Geld gebraucht werden soll.»
Gesundheitsdirektor Thomas Weber wollte sich heute nicht äussern. Zuerst müsse die zuständige Kommission des Landrats die Vorlage der Regierung behandeln. Sein Pressesprecher schrieb dem Regionaljournal Basel aber, die Regierung sei der Meinung, dass man als Eigentümer das Kantonsspital durchaus finanziell unterstützen dürfe zum Beispiel mit einem Darlehen, das man in Eigenkapital umwandle.