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Nach illegalem Wolfsabschuss Walliser Jäger muss 1200 Franken bezahlen

Im Februar hatte der Jäger einen Wolf mit einem Fuchs verwechselt. Die Staatsanwaltschaft verhängt eine milde Strafe.

Es war dunkel und es hatte viel Schnee, als der Walliser Jäger in Blitzingen am Ufer der Rhone abdrückte. Gezielt hatte er auf einen Fuchs. Aufgrund der Dunkelheit war das Tier unauffindbar. Erst am nächsten Tag, bei Tageslicht, wurde ihm klar: Er hatte eine Wölfin geschossen.

Der Jäger meldete dies umgehend der Wildhut. Und er outete sich auch in der Öffentlichkeit. Um zu verhindern, dass andere Personen verdächtigt werden, sagte er damals im «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF.

Nun muss er für seinen Irrtum 1200 Franken bezahlen wegen Widerhandlungen gegen das eidgenössische Jagdgesetz, wie die Walliser Staatsanwaltschaft entschieden hat. Wie die Zeitung «Walliser Bote» schreibt, habe er glaubhaft darlegen können, dass er die Wölfin nicht mit Absicht erlegt hatte. Die höchstmögliche Busse hätte bei 10'000 Franken gelegen.

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