Bis anhin konnten im Kanton Freiburg Gesuche für das Erstellen einer Mobilfunkantenne im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Das heisst: Unter anderem war eine Publikation in einem Amtsblatt nicht nötig, somit gab es auch keine Einsprachen. Neu braucht es in jedem Fall eine Baubewilligung für die Installation oder die Anpassung bestehender Mobilfunkantennen. Das teilte die kantonale Baudirektion am Montag mit.
Gesuche für 5G- Antennen müssen somit im Amtsblatt veröffentlicht werden, wodurch betroffene Personen die Möglichkeit haben, Einsprachen einzureichen. Damit will der Kanton eine «transparente Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der kantonalen und kommunalen Behörden» sicherstellen.
Dieser Entscheid sei unabhängig von den national laufenden Diskussionen über die Auswirkungen von 5G getroffen worden, schreibt der Kanton Freiburg in einer Mitteilung. Die bisherigen Verfahren hätten bei einem Teil der Bevölkerung zu einem unnötigen Misstrauen geführt.