Im Kanton Bern kommt die Reitschulinitiative der Jungen SVP definitiv nicht vors Volk. Das Bundesgericht kam am Mittwoch zum Schluss, dass der Grosse Rat das Begehren zurecht für ungültig erklärt hat.
Aus Sicht der Lausanner Richter verstösst die Volksinitiative «Keine Steuergelder für die Berner Reithalle» gegen die Gemeindeautonomie und das Rechtsgleichheitsgebot. Der Entscheid wurde bei einer öffentlichen Beratung mit vier zu einer Stimme gefällt.
Bundesrichter Thomas Merkli sagte während der Beratung der fünf Bundesrichter, dass die Rechtswidrigkeiten «eindeutig» seien. Die finanzielle Kürzung für die Stadt Bern «sprenge jedes vernünftige Mass» und würde die Stadt Bern finanziell zu stark einschränken.
Bereits vor einem Jahr entschied das Kantonsparlament über die Initiative: Die Mehrheit befand, dass die Initiative ungültig ist und das Volk somit nicht darüber abstimmen kann. Sie verstosse gegen übergeordnetes Recht, so der Tenor damals im Parlament.
Vorher kam schon die Regierung zum Schluss, dass die Initiative ungültig ist. Sie stützte sich dabei auf ein juristisches Gutachten und empfahl dem Parlament, das Gleiche zu tun.