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Fahndungsfoto
Legende: Mit diesem Foto fahndete die Kantonspolizei nach den Beschuldigten. Keystone/Kantonspolizei Thurgau

Ostschweiz Schläger von Kreuzlingen müssen nochmals vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen weiter. Dieses hatte zwei Schläger zu einer teilbedingten beziehungsweise bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte bedeutend härtere Strafen gefordert.

Die beiden jungen Männer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zwei Männer zusammengeschlagen. Aufgrund veröffentlichter Videoüberwachungsbilder konnten sie später ermittelt werden.

Das Bezirksgericht Kreuzlingen verhängte gegen den 24jährigen Haupttäter eine teilbedingte Gefängnisstrafe von 30 Monaten. Der heute 22jährige Mittäter kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass diese Strafen zu milde sind. Sie will eine unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 7 Monaten für den Haupttäter. Für den Mittäter fordert sie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Nun muss das Thurgauer Obergericht entscheiden.

Die Vorgeschichte

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