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Niederlage vor Gericht Michel Platinis Sperre war rechtmässig

  • Die vierjährige Sperre des ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini war rechtmässig.
  • Eine Klage Platinis wehrte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als «unzulässig» ab.

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Aus dem Archiv: Platini beim Sportgericht abgeblitzt
Aus Tagesschau vom 11.12.2015.
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Im Urteil kommt der EGMR zum Schluss, dass die Sperre aufgrund der Schwere des Verstosses und der hohen Stellung Platinis nicht willkürlich oder unangemessen gewesen sei. Die Reputation des Fussballs im Allgemeinen und der Fifa sei durch den vorliegenden Fall beschädigt worden.

Platini war vor den EGMR gezogen, weil er der Meinung war, dass die Sperre gleich gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen habe.

Dubiose Zahlung brachte Sperre

Platini war von 2007 bis 2015 Uefa-Chef und sollte beim Weltverband Fifa auf den Ex-Präsidenten Joseph Blatter folgen. Eine dubiose Zahlung in Höhe von 2 Millionen Franken von Blatter an Platini brachte dem 64-Jährigen eine Sperre von vier Jahren durch die Fifa-Ethikkommission ein.

Die Aussage Platinis, die Zahlung beruhe auf einer mündlichen Absprache mit Blatter zu einem schriftlichen Anstellungsvertrag mit der Fifa aus dem Jahr 1999 erachtete die Ethikkommission als nicht überzeugend.

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