Wie tötete der Vierfachmörder von Rupperswil die Opfer? Dies war bis zum Gerichtsprozess der Öffentlichkeit nicht bekannt. Im Raum Aarau wussten jedoch bereits einige Tage nach der Tat mehrere Personen die grausigen Details des Mordes.
Die Staatsanwaltschaft ging dieser Sache nach und ermittelte einen leitenden Polizisten, der im privaten Rahmen in der Verwandtschaft geplaudert haben soll. Weil er dies eigentlich nicht durfte, stand er nun wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht.
Details, die nur der Täter kennen kann
Die Ermittlungsbehörden stehen in aufsehenerregenden Fällen oft unter dem Druck der Öffentlichkeit, die möglichst viel erfahren möchte. Aber eigentlich sollten die Ermittler möglichst wenig preisgeben. Denn exklusive Informationen sind in einem Verfahren äusserst wichtig.
Die Ermittlerinnen und Ermittler spinnen bei ihrer Aufklärungsarbeit ein Netz aus Informationen rund um die Tat. Mit diesen Informationen konfrontieren sie den Täter bei den Befragungen. Wenn ein Täter plötzlich über Details spricht, die nur er kennen kann – Details, von denen niemand in der Öffentlichkeit weiss –, dann ist dies ein wichtiger Puzzlestein.
Gerade bei Indizienprozessen können solche Puzzlesteine wichtig sein. Bei den vielen beteiligten Polizisten in einem Fall braucht es deshalb Diskretion, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Aargauer Polizeikorps kritisiert Anklage
Das gilt auch für einen Polizisten, der eigentlich mithalf, einen Mörder zu fassen und der dafür sorgte, dass es zu keinen weiteren Taten kam. Im Aargauer Polizeikorps sorgt die Anklage der Staatsanwaltschaft durchaus auch für Kritik – wenigstens in der Familie müsse man doch mit jemanden über solch schreckliche Erlebnisse sprechen können, heisst es dort.
Der Mann hat die Ermittlungen übrigens wahrscheinlich gar nicht gefährdet. Nicht nur Polizisten und der Täter wussten, wie die Opfer ums Leben kamen. Auch zahlreiche Feuerwehrleute waren vor Ort und sahen die schlimmen Bilder. Und: Es lag genug Beweismaterial vor, um den Täter verurteilen zu können.
Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Anklage erhoben, aber wohl in erster Linie, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt. Das Bezirksgericht Baden hat den Polizeioffizier am Montagabend vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.