Laut den Sozialdemokraten ist Luzern nicht der einzige Kanton, der gegen das Krankenversicherungsgesetz verstösst. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf.
Gegen diese Vorgabe verstossen gemäss SP auch die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg. Die Partei stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit.
Wie hoch der prozentuale Anteil der Bezüger der individuellen Prämienverbilligung in den Kantonen ist, zeigt die folgende Karte. Den geringsten Anteil an Bezügern weist der Kanton Luzern aus (19 Prozent). Den höchsten Anteil gibt es im Kanton Schaffhausen (35 Prozent).
Die individuelle Prämienverbilligung unterscheidet sich je nach Kanton erheblich, wie die folgende Tabelle zeigt. So hat ein Bezüger im Jahr 2017 am meisten Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt erhalten (3572 Franken). Am geringsten fiel die Verbilligung im Kanton Bern aus. Dort lag sie 2017 bei 1263 Franken.