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Buchungsärger Lufthansa löscht Platzreservierung ohne Info an die Kunden

Eine kleine Änderung am Flugplan und die Sitzreservierung ist storniert. Die Betroffenen erfahren dies nur per Zufall.

Eine Frau will zusammen mit ihrem Mann und dem 17 Monate alten Baby ihre Eltern in Südkorea besuchen. Für den langen Flug reserviert sie für 140 Euro bei der Lufthansa spezielle Sitze, um ein Baby-Bettchen montieren zu können. Die Lufthansa nimmt jedoch zwei Änderungen am Flugplan vor. Nur durch Zufall entdeckt die Frau, dass dadurch ihre Reservation gelöscht wurde.

Wie dieser Flug gewesen wäre, möchte ich mir nicht unbedingt vorstellen.
Autor: Lufthansa-Kundin

Hätte sie es nicht gemerkt, hätte sie den 13-Stunden-Flug mit dem Baby auf dem Schoss machen müssen. Sie sagt: «Wie dieser Flug gewesen wäre, möchte ich mir nicht unbedingt vorstellen.»

Lufthansa verlangt nochmals die Reservationsgebühr

Nach jeder Flugplanänderung habe sie den Kundendienst angerufen und die Sitze erneut reservieren müssen. «Doch beim zweiten Mal hiess es, dass ich die Reservation nochmals bezahlen müsse», erzählt sie dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Sie erklärt dem Kundendienst, dass die Reservation bereits bezahlt sei. Doch dieser besteht auf der erneuten Zahlung: «Die Lufthansa hat gesagt, dass der ursprüngliche Betrag erstattet wird.» Über einen Monat lang trifft das Geld nicht ein. Und vom Kundendienst erhält die Frau keine Information zur Rückzahlung.

Lufthansa: «interner Zuordnungsfehler»

Die Familie fragt sich, ob die Lufthansa hier doppelt kassieren will. Die Fluggesellschaft nimmt Stellung zum Fall: «Tatsächlich ist es hier durch einen internen, technischen Zuordnungsfehler dazu gekommen, dass die Sitzreservierung fälschlicherweise gelöscht wurde.» Die Rückerstattung habe die Lufthansa nun «umgehend angestossen».

Grundsätzlich werden Gästen bei Umbuchung äquivalente Sitzplätze angeboten.
Autor: Lufthansa

Die Umbuchungen seien nicht der Grund dafür, dass die Reservierung annulliert wurde, sagt die Airline: «Grundsätzlich werden Gästen bei Umbuchung äquivalente Sitzplätze (gleiche Sitzplatzkategorie) angeboten.» Dies ist im vorliegenden Fall nicht passiert.

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Falls den Reisenden keine adäquaten Sitzplätze zugewiesen werden könnten, würde die bezahlte Sitzplatzreservation zurückerstattet, schreibt die Lufthansa weiter. Kein Anrecht auf Erstattung besteht dagegen, wenn die Passagiere den Flug von sich aus umbuchen.

Das ist auch bei der Swiss so geregelt. Der Kunde habe aber Anspruch darauf, wieder einen gleichwertigen Sitz zu reservieren,

Espresso, 24.06.22, 08:13 Uhr

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