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Gefahren im kühlen Nass Damit das Baden cool bleibt – die wichtigsten Regeln

Der Wasserspass macht am meisten Freude, wenn alle Regeln eingehalten werden und man sich sicher fühlt. Eine Übersicht.

Darum geht es: Der Sprung ins kühle Wasser ist während der momentanen Sommerhitze für viele eine willkommene Erfrischung. Doch so schön dies auch sein kann, diese Woche kursierte in den Medien eine Schlagzeile: In La Chaux-de-Fonds im Schwimmbad Les Mélèzes ereignete sich ein tragischer Unfall: Ein Bub stürzte auf einen Mann, der im Schwimmbecken schwamm. Die Verletzungen des 67-Jährigen waren so schwer, dass er noch am Unfallort verstarb.

Bub nach tödlichem Unfall in Schwimmbad von Polizei befragt

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Einen Tag nach dem tödlichen Unfall ist der Bub, der auf einen Mann gesprungen war, identifiziert worden. Der achtjährige Schweizer wurde von der Polizei vernommen. Er wird nicht vor das Jugendstrafgericht gestellt.

Die Arbeit der Bademeister gebe beim aktuellen Stand der Untersuchungen keinerlei Anlass zur Kritik, betonte Staatsanwalt Nicolas Feuz gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Ihr Eingreifen beim Unfall sei schnell erfolgt. Nach Angaben der Stadt La Chaux-de-Fonds war die Besetzung der Bademeister zum Zeitpunkt des Unfalls vollständig.

Die für die Überwachung des Sprungbretts zuständige Person alarmierte sofort nach dem Unfall ihre Kollegen per Funk und sprang ins Becken, um dem Opfer zu helfen. Der Unfalltag sei kein Tag mit sehr hohem Besucheraufkommen gewesen. (sda)

Verhaltensregeln: Um Unfälle beim Baden zu vermeiden, gib es sechs Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG). Gerade bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Schwimmhilfen wie zum Beispiel «Schwimmflügeli» oder andere aufblasbare Schwimmhilfen ersetzen die persönliche Aufsicht nicht. Aufblasbare Schwimmhilfen können von den Armen rutschen, defekt sein oder das Kind in eine gefährliche Situation bringen. Eine bessere Hilfe wäre eine Schwimmweste. Um aufblasbare Schwimmwesten auf Löcher zu prüfen, können diese einen Tag vor dem Schwimmen aufgeblasen und liegen gelassen werden.

Baderegeln der SLRG

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Regel 1: Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.

Regel 2: Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser. Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.

Regel 3: Nie überhitzt ins Wasser springen! Der Körper braucht Anpassungszeit.

Regel 4: Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen.

Regel 5: Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! Sie bieten keine Sicherheit.

Regel 6: Lange Strecken nie alleine schwimmen! Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Schwimmen im Fluss: Neben dem Baden draussen spielt das Wetter natürlich immer eine Rolle – egal ob im Fluss, See oder in der Badi. Für Ersteres hält die SLRG ebenfalls klare Regeln fest. Diese gelten beim Flussschwimmen und beim Gummibootfahren.

Flussregeln

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Regel 1: Wer mit einem Schlauch-, Ruderboot, Pedalo, Kanu oder Floss fährt, muss mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.

Regel 2: Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.

Regel 3: Boote nicht zusammenbinden! Sie sind nicht mehr manövrierfähig.

Regel 4: Achtung vor Wirbeln und Strömungen, die durch Schwellen oder Felsen verursacht werden! Unbekannte Flussabschnitte müssen zuvor erkundet werden.

Regel 5: In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmerinnen und Schwimmer.

Regel 6: Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

Schwimmen im See: Auch im See kann es gefährlich werden, etwa durch Strömungen, unerwartete Tiefen, Kaltwasserströmungen, Schiffe oder andere Hindernisse im Wasser, Blitzschlag oder Krankheitserreger. Auch hier gilt es, sich vor dem Schwimmen oder Stand-up-Paddling zu informieren. Gerade bei unbekannten Orten oder schlechten Wetterbedingungen ist es zudem ratsam, nicht alleine schwimmen zu gehen.

Verschiedene Schifffahrtszeichen mit Anweisungen und Verboten.
Legende: Diese Signale sorgen für mehr Sicherheit am, im und auf dem Wasser. SLRG/Screenshot

Schwimmen in der Badi: In einem Schwimmbad ist zwar eine Bademeisterin oder ein Bademeister für die Sicherheit beim Badespass verantwortlich. Jedoch bestehen auch hier Gefahren, beispielsweise der harte Beton an vielen Beckenrändern. Damit ein Besuch im Schwimmbad möglichst unfallfrei bleibt, hat jedes Bad seine eigenen Benutzungsregeln. Beispielsweise ist klar geregelt, ab welchem Alter Kinder allein in die Badi dürfen. Laut dem Verband Hallen und Freibäder (VHF) liegt der Branchenwert bei 8 Jahren. Einige Schwimmbäder haben diese Branchenvorgabe jedoch verschärft und gewähren Kindern erst ab 10 Jahren allein den Zutritt zur Badi. Weiter verweist der Schweizerische Badmeister-Verband (SBV) auch hier auf die allgemeinen oben aufgeführten Baderegeln der SLRG.

Rettungsring an einem Geländer vor einem Schwimmbecken.
Legende: Gerade während der momentanen Hitzeperiode suchen viele das kühle Nass im Schwimmbad, Fluss oder See. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Keystone / ANTHONY ANEX

Schwimmen und essen: Eine weitere bekannte Warnung ist, dass man nicht mit vollem Magen ins Wasser soll. Sportliche Betätigungen kurz nach einer Mahlzeit könnten zu Schwindel und Übelkeit führen, da der Körper vermehrt Energie für die Verdauung braucht und das Gehirn weniger stark durchblutet wird. Laut SLRG spielt die Dauer zwischen Essen und Schwimmen jedoch eine untergeordnete Rolle. Je nach Mahlzeit ist es aber wichtig, dass man dem Körper Zeit zum Verdauen gibt. Umgekehrt sollte man auch mit leerem Magen nicht schwimmen gehen, da es zu einer Unterzuckerung und Schwindel kommen kann.

Tod durch Ertrinken: Trotz Sicherheitsregeln kommt es zu tödlichen Zwischenfällen beim Baden. Die SLRG zählt im Schnitt der letzten zehn Jahre 50 Tote durch Ertrinken pro Jahr. Die Unfälle geschehen grösstenteils im See oder Fluss. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede: Männer ertrinken gemäss der Statistik häufiger als Frauen.

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Regionaljournal Zentralschweiz, 7.8.2025, 17:30 Uhr; wilh

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