Darum geht es: Der Sprung ins kühle Wasser ist während der momentanen Sommerhitze für viele eine willkommene Erfrischung. Doch so schön dies auch sein kann: Jedes Jahr ertrinken in der Schweiz durchschnittlich 28 Menschen beim Baden oder Schwimmen, zudem gibt es tausende Unfälle. 93 Prozent davon ereignen sich in offenen Gewässern.
Verhaltensregeln: Um Unfälle beim Baden zu vermeiden, gibt es sechs Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG). Gerade bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Schwimmhilfen wie zum Beispiel «Schwimmflügeli» oder andere aufblasbare Schwimmhilfen ersetzen die persönliche Aufsicht nicht. Aufblasbare Schwimmhilfen können von den Armen rutschen, defekt sein oder das Kind in eine gefährliche Situation bringen. Eine bessere Hilfe wäre eine Schwimmweste. Um aufblasbare Schwimmwesten auf Löcher zu prüfen, können diese einen Tag vor dem Schwimmen aufgeblasen und liegen gelassen werden.
Schwimmen im Fluss: Neben dem Baden draussen spielt das Wetter natürlich immer eine Rolle – egal ob im Fluss, im See oder in der Badi. Für Ersteres hält die SLRG ebenfalls klare Regeln fest. Diese gelten beim Flussschwimmen und beim Gummibootfahren.
Schwimmen im See: Auch im See kann es gefährlich werden, etwa durch Strömungen, unerwartete Tiefen, Kaltwasserströmungen, Schiffe oder andere Hindernisse im Wasser, Blitzschlag oder Krankheitserreger. Auch hier gilt es, sich vor dem Schwimmen oder Stand-up-Paddling zu informieren. Gerade bei unbekannten Orten oder schlechten Wetterbedingungen ist es zudem ratsam, nicht alleine schwimmen zu gehen.
Schwimmen in der Badi: In einem Schwimmbad ist zwar eine Bademeisterin oder ein Bademeister für die Sicherheit beim Badespass verantwortlich. Jedoch bestehen auch hier Gefahren, etwa der harte Beton an vielen Beckenrändern. Damit ein Besuch im Schwimmbad möglichst unfallfrei bleibt, hat jedes Bad seine eigenen Benutzungsregeln. Beispielsweise ist klar geregelt, ab welchem Alter Kinder alleine in die Badi dürfen. Laut dem Verband Hallen- und Freibäder (VHF) liegt der Branchenwert bei 8 Jahren. Einige Schwimmbäder haben diese Branchenvorgabe jedoch verschärft und gewähren Kindern erst ab 10 Jahren alleine den Zutritt zur Badi. Weiter verweist der Schweizerische Badmeister-Verband (SBV) auch hier auf die allgemeinen, oben aufgeführten Baderegeln der SLRG.
Tod durch Ertrinken: Trotz Sicherheitsregeln kommt es zu tödlichen Zwischenfällen beim Baden. Die SLRG zählt im Schnitt der letzten zehn Jahre 50 Tote durch Ertrinken pro Jahr. Die Unfälle geschehen grösstenteils im See oder Fluss. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede: Männer ertrinken gemäss der Statistik häufiger als Frauen. Dies liege nicht an einer vermeintlich höheren Exposition, sondern an ihrem Risikoverhalten, schreiben die BfU und die SLRG im Wasser-Sicherheitsreport 2026. Das Unfallausmass nimmt bei den 15- bis 19-Jährigen gegenüber den jüngeren sprunghaft zu. Dies, weil die Einflussnahme von Aufsichtspersonen abnimmt.