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Gefahren im kühlen Nass Diese Regeln gilt es beim Baden zu beachten

Der Wasserspass macht am meisten Freude, wenn alle Regeln eingehalten werden und man sich sicher fühlt. Eine Übersicht.

Darum geht es: Der Sprung ins kühle Wasser ist während der momentanen Sommerhitze für viele eine willkommene Erfrischung. Doch so schön dies auch sein kann: Jedes Jahr ertrinken in der Schweiz durchschnittlich 28 Menschen beim Baden oder Schwimmen, zudem gibt es tausende Unfälle. 93 Prozent davon ereignen sich in offenen Gewässern.

Verhaltensregeln: Um Unfälle beim Baden zu vermeiden, gibt es sechs Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG). Gerade bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Schwimmhilfen wie zum Beispiel «Schwimmflügeli» oder andere aufblasbare Schwimmhilfen ersetzen die persönliche Aufsicht nicht. Aufblasbare Schwimmhilfen können von den Armen rutschen, defekt sein oder das Kind in eine gefährliche Situation bringen. Eine bessere Hilfe wäre eine Schwimmweste. Um aufblasbare Schwimmwesten auf Löcher zu prüfen, können diese einen Tag vor dem Schwimmen aufgeblasen und liegen gelassen werden.

Baderegeln der SLRG

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Regel 1: Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.

Regel 2: Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser. Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.

Regel 3: Nie überhitzt ins Wasser springen! Der Körper braucht Anpassungszeit.

Regel 4: Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen.

Regel 5: Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! Sie bieten keine Sicherheit.

Regel 6: Lange Strecken nie alleine schwimmen! Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Schwimmen im Fluss: Neben dem Baden draussen spielt das Wetter natürlich immer eine Rolle – egal ob im Fluss, im See oder in der Badi. Für Ersteres hält die SLRG ebenfalls klare Regeln fest. Diese gelten beim Flussschwimmen und beim Gummibootfahren.

Flussregeln

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Regel 1: Wer mit einem Schlauch-, Ruderboot, Pedalo, Kanu oder Floss fährt, muss mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.

Regel 2: Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.

Regel 3: Boote nicht zusammenbinden! Sie sind nicht mehr manövrierfähig.

Regel 4: Achtung vor Wirbeln und Strömungen, die durch Schwellen oder Felsen verursacht werden! Unbekannte Flussabschnitte müssen zuvor erkundet werden.

Regel 5: In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmerinnen und Schwimmer.

Regel 6: Unterkühlung kann zu Muskelkrämpfen führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

Schwimmen im See: Auch im See kann es gefährlich werden, etwa durch Strömungen, unerwartete Tiefen, Kaltwasserströmungen, Schiffe oder andere Hindernisse im Wasser, Blitzschlag oder Krankheitserreger. Auch hier gilt es, sich vor dem Schwimmen oder Stand-up-Paddling zu informieren. Gerade bei unbekannten Orten oder schlechten Wetterbedingungen ist es zudem ratsam, nicht alleine schwimmen zu gehen.

Verschiedene Schifffahrtszeichen mit Anweisungen und Verboten.
Legende: Diese Signale sorgen für mehr Sicherheit am, im und auf dem Wasser. SLRG/Screenshot

Schwimmen in der Badi: In einem Schwimmbad ist zwar eine Bademeisterin oder ein Bademeister für die Sicherheit beim Badespass verantwortlich. Jedoch bestehen auch hier Gefahren, etwa der harte Beton an vielen Beckenrändern. Damit ein Besuch im Schwimmbad möglichst unfallfrei bleibt, hat jedes Bad seine eigenen Benutzungsregeln. Beispielsweise ist klar geregelt, ab welchem Alter Kinder alleine in die Badi dürfen. Laut dem Verband Hallen- und Freibäder (VHF) liegt der Branchenwert bei 8 Jahren. Einige Schwimmbäder haben diese Branchenvorgabe jedoch verschärft und gewähren Kindern erst ab 10 Jahren alleine den Zutritt zur Badi. Weiter verweist der Schweizerische Badmeister-Verband (SBV) auch hier auf die allgemeinen, oben aufgeführten Baderegeln der SLRG.

Schwimmen und Essen

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Eine weitere bekannte Warnung ist, dass man nicht mit vollem Magen ins Wasser soll. Sportliche Betätigungen kurz nach einer Mahlzeit könnten zu Schwindel und Übelkeit führen, da der Körper vermehrt Energie für die Verdauung braucht und das Gehirn weniger stark durchblutet wird. Laut SLRG spielt die Dauer zwischen Essen und Schwimmen jedoch eine untergeordnete Rolle. Je nach Mahlzeit ist es aber wichtig, dass man dem Körper Zeit zum Verdauen gibt. Umgekehrt sollte man auch mit leerem Magen nicht schwimmen gehen, da es zu einer Unterzuckerung und Schwindel kommen kann.

Rettungsring an einem Geländer vor einem Schwimmbecken.
Legende: Gerade während der momentanen Hitzeperiode suchen viele das kühle Nass im Schwimmbad, Fluss oder See. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Keystone / ANTHONY ANEX

Tod durch Ertrinken: Trotz Sicherheitsregeln kommt es zu tödlichen Zwischenfällen beim Baden. Die SLRG zählt im Schnitt der letzten zehn Jahre 50 Tote durch Ertrinken pro Jahr. Die Unfälle geschehen grösstenteils im See oder Fluss. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede: Männer ertrinken gemäss der Statistik häufiger als Frauen. Dies liege nicht an einer vermeintlich höheren Exposition, sondern an ihrem Risikoverhalten, schreiben die BfU und die SLRG im Wasser-Sicherheitsreport 2026. Das Unfallausmass nimmt bei den 15- bis 19-Jährigen gegenüber den jüngeren sprunghaft zu. Dies, weil die Einflussnahme von Aufsichtspersonen abnimmt.

Transparenzhinweis

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Dieser Artikel erschien erstmals 2025 und wurde aus aktuellem Anlass aktualisiert.

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Tagesschau, 15.07.2026, 19:30 Uhr

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