Darum geht es: Der Sprung ins kühle Wasser ist während der momentanen Sommerhitze für viele eine willkommene Erfrischung. Doch so schön dies auch sein kann, diese Woche kursierte in den Medien eine Schlagzeile: In La Chaux-de-Fonds im Schwimmbad Les Mélèzes ereignete sich ein tragischer Unfall: Ein Bub stürzte auf einen Mann, der im Schwimmbecken schwamm. Die Verletzungen des 67-Jährigen waren so schwer, dass er noch am Unfallort verstarb.
Verhaltensregeln: Um Unfälle beim Baden zu vermeiden, gib es sechs Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG). Gerade bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Schwimmhilfen wie zum Beispiel «Schwimmflügeli» oder andere aufblasbare Schwimmhilfen ersetzen die persönliche Aufsicht nicht. Aufblasbare Schwimmhilfen können von den Armen rutschen, defekt sein oder das Kind in eine gefährliche Situation bringen. Eine bessere Hilfe wäre eine Schwimmweste. Um aufblasbare Schwimmwesten auf Löcher zu prüfen, können diese einen Tag vor dem Schwimmen aufgeblasen und liegen gelassen werden.
Schwimmen im Fluss: Neben dem Baden draussen spielt das Wetter natürlich immer eine Rolle – egal ob im Fluss, See oder in der Badi. Für Ersteres hält die SLRG ebenfalls klare Regeln fest. Diese gelten beim Flussschwimmen und beim Gummibootfahren.
Schwimmen im See: Auch im See kann es gefährlich werden, etwa durch Strömungen, unerwartete Tiefen, Kaltwasserströmungen, Schiffe oder andere Hindernisse im Wasser, Blitzschlag oder Krankheitserreger. Auch hier gilt es, sich vor dem Schwimmen oder Stand-up-Paddling zu informieren. Gerade bei unbekannten Orten oder schlechten Wetterbedingungen ist es zudem ratsam, nicht alleine schwimmen zu gehen.
Schwimmen in der Badi: In einem Schwimmbad ist zwar eine Bademeisterin oder ein Bademeister für die Sicherheit beim Badespass verantwortlich. Jedoch bestehen auch hier Gefahren, beispielsweise der harte Beton an vielen Beckenrändern. Damit ein Besuch im Schwimmbad möglichst unfallfrei bleibt, hat jedes Bad seine eigenen Benutzungsregeln. Beispielsweise ist klar geregelt, ab welchem Alter Kinder allein in die Badi dürfen. Laut dem Verband Hallen und Freibäder (VHF) liegt der Branchenwert bei 8 Jahren. Einige Schwimmbäder haben diese Branchenvorgabe jedoch verschärft und gewähren Kindern erst ab 10 Jahren allein den Zutritt zur Badi. Weiter verweist der Schweizerische Badmeister-Verband (SBV) auch hier auf die allgemeinen oben aufgeführten Baderegeln der SLRG.
Schwimmen und essen: Eine weitere bekannte Warnung ist, dass man nicht mit vollem Magen ins Wasser soll. Sportliche Betätigungen kurz nach einer Mahlzeit könnten zu Schwindel und Übelkeit führen, da der Körper vermehrt Energie für die Verdauung braucht und das Gehirn weniger stark durchblutet wird. Laut SLRG spielt die Dauer zwischen Essen und Schwimmen jedoch eine untergeordnete Rolle. Je nach Mahlzeit ist es aber wichtig, dass man dem Körper Zeit zum Verdauen gibt. Umgekehrt sollte man auch mit leerem Magen nicht schwimmen gehen, da es zu einer Unterzuckerung und Schwindel kommen kann.
Tod durch Ertrinken: Trotz Sicherheitsregeln kommt es zu tödlichen Zwischenfällen beim Baden. Die SLRG zählt im Schnitt der letzten zehn Jahre 50 Tote durch Ertrinken pro Jahr. Die Unfälle geschehen grösstenteils im See oder Fluss. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede: Männer ertrinken gemäss der Statistik häufiger als Frauen.