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Strafverfahren gegen Walter Dubler eingestellt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 04.06.2020. Bild: ZVG
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Affäre Dubler Gemeinde Wohlen: Weiteres Verfahren verläuft im Sand

Vorgeschichte: 2016 gab es massive Vorwürfe gegen den Gemeindeammann von Wohlen. Walter Dubler habe sich von der Gemeinde zu hohe Pensionskassenbeiträge einzahlen lassen. Auch andere Entscheide habe er eigenmächtig gefällt, ohne seine Gemeinderatskollegen zu fragen. Dies sei Betrug und ungetreue Geschäftsführung gewesen, hiess es dazumal vonseiten der Anklage. Das Bundesgericht hat 2017 Walter Dubler jedoch freigesprochen.

Neue Anzeige: Danach wurde es recht ruhig um die Affäre. Im Hintergrund ging es jedoch weiter. Tatsächlich gab es die letzte Anzeige in der Sache erst im vergangenen Jahr, ohne dass die Öffentlichkeit davon wusste. Die Gemeinde Wohlen hat eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung gemacht.

Geheime Protokolle: Konkret geht es um zwei Protokolle des Gemeinderates aus dem Jahr 2015. Jemand soll Auszüge daraus der Presse weitergeben haben. Für die Gemeinde Wohlen war klar, die Informationen waren geheim. In den Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geriet schnell der ehemalige Gemeindeammann Walter Dubler.

Verfahren eingestellt: Doch nun stellt die Aargauer Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Dubler vollständig ein, wie die Verfügung zeigt, die SRF vorliegt. Eigentlich sei es egal, wer wem die Protokollauszüge weitergegeben hat, so die Begründung. Die Informationen seien nicht geheim gewesen und teilweise schon öffentlich zugänglich.

Tausende Franken: Einmal mehr verläuft ein Verfahren, in das der ehemalige Gemeindeammann von Wohlen involviert war, im Sand. Die Staatskasse kostet dies ein weiteres Mal. Allein die Anwaltskosten von Dubler, welche der Kanton übernehmen muss, belaufen sich auf fast 13'000 Franken.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 5.6.2020, 6:32 Uhr;

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