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Im Gemeindeparlament war die «Affäre Dubler» am Montag kaum mehr Thema - trotz der hohen Kosten
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 10.12.2018. Bild: SRF
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Anfrage im Einwohnerrat Wohlen Die «Affäre Dubler» hat über 200'000 Franken gekostet

Darum geht es: Der ehemalige Wohler Gemeindeammann Walter Dubler wurde 2015 suspendiert und 2017 offiziell seines Amtes enthoben. Gegen ihn wurde eine Strafuntersuchung geführt, welche vor Bundesgericht aber zu einem vollständigen Freispruch führte.

Im Hintergrund stand ein politischer Konflikt, vor allem zwischen dem parteilosen Walter Dubler und SVP-Politiker Jean-Pierre Gallati. Der Einwohnerrat hatte mit diversen Anfragen und Vorwürfen verschiedene Untersuchungen ins Rollen gebracht.

«Affäre Dubler» – die Chronologie

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Legende: zvg: fototoni

Januar 2014 Das Gemeindeparlament von Wohlen kürzt dem Gemeindeammann den Lohn.

Sommer 2015 Vorwürfe werden laut, dass sich Walter Dubler zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlen liess und dass er Sitzungsgelder zu Unrecht behalten habe. Es geht um einige Tausend Franken.

November 2015 Die Aargauer Regierung suspendiert Walter Dubler als Gemeindemann, nachdem eine Strafuntersuchung eröffnet wurde.

März 2016 Das Bezirksgericht Zurzach verurteilt Dubler wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung.

September 2016 Das Aargauer Obergericht bestätigt das Urteil und verschärft das Strafmass. Dubler zieht vor Bundesgericht.

März 2017 Die Aargauer Regierung enthebt Walter Dubler des Amtes.

Juni 2017 Das Bundesgericht kippt das Urteil gegen Walter Dubler und schickt den Fall zurück ans Obergericht.

September 2017 In seinem zweiten Urteil spricht das Aargauer Obergericht den ehemaligen Gemeindeammann in allen Anklagepunkten frei. Juristisch ist er damit rehabilitiert.

Nach dem Freispruch von Walter Dubler wollte CVP-Einwohnerrat Harry Lütolf wissen, was die ganze «Affäre Dubler» die Steuerzahlenden der Gemeinde Wohlen gekostet habe. Am Montagabend hat der Gemeinderat darüber informiert.

So sind die Kosten entstanden: Der Gemeinderat hatte in den Jahren 2015 und 2016 diverse Rechtsgutachten erstellen lassen, um verschiedene Anfragen aus dem Einwohnerrat zu klären und um festzustellen, wie es mit den Lohnzahlungen für den inzwischen suspendierten Gemeindeammann aussieht. Zudem wurde die Jahresrechnung 2014 durch eine externe Firma geprüft. Insgesamt sind dadurch Kosten von knapp 66'000 Franken entstanden.

Nach der Suspendierung von Gemeindeammann Walter Dubler durch die Kantonsregierung im November 2015 musste der restliche Gemeinderat zusätzliche Aufgaben übernehmen. Dafür hat er sich eine höhere Entschädigung auszahlen lassen. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf knapp 319'000 Franken. Im Jahr 2017 fiel der Lohn des ehemaligen Ammanns weg, wodurch gut 181'000 Franken eingespart wurden.

So hoch sind die Kosten: Das ergibt unter dem Strich einen Aufwand von gut 200'000 Franken. Der Gemeinderat betont in seiner Antwort an den Einwohnerrat aber, dass die Beratung durch externe Experten immerhin dazu geführt habe, dass die Gemeinde Wohlen inzwischen über klarere Reglemente verfüge und die Reorganisation von Politik und Verwaltung schneller möglich gewesen sei.

Bereits früher war bekannt geworden, dass der Gemeinderat und Walter Dubler sich auf einen Vergleich geeinigt hatten und die Gemeinde noch rund 50'000 Franken bezahlen muss, die sie dem ehemaligen Ammann geschuldet hatte.

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Deshalb erhält Walter Dubler Geld von der Gemeinde
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 21.11.2018. Bild: zvg
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So kann man diese Zahlen interpretieren: Harry Lütolf will in seiner Anfrage wissen, ob der Gemeinderat künftig verhindern könne, dass einfache Anfragen im Gemeindeparlament zu einer «massiven Belastung» der Steuerzahlenden führe, «bevor der Sachverhalt geklärt» sei.

Mit anderen Worten: Lütolf hält die Kosten von 200'000 Franken für übertrieben im Vergleich zu den «Schadenssummen», welche im Zusammenhang mit Walter Dubler zur Diskussion standen – dabei ging es um einige wenige Tausend Franken insgesamt.

Allerdings: Der Gemeinderat betont in seiner Antwort, dass eine Demokratie diese Kosten wohl auf sich nehmen müsse. Wenn ein gewählter Einwohnerrat eine Anfrage stellt, dann muss der Gemeinderat die notwendigen Abklärungen treffen – unabhängig davon, was diese kosten. Alles andere wäre «ein Verstoss gegen das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Gewaltenteilung», so der Gemeinderat.

Ob es im Wohler Parlament zu Diskussionen kommt über die Kosten der «Affäre Dubler», das ist zur Zeit unklar. Offiziell traktandiert ist das Geschäft erst 2019. Am Montagabend waren die Antworten des Gemeinderats auf die Anfragen aus dem Parlament noch kein Thema. Niemand wollte offiziell Stellung nehmen, auch in der Pause gab es kaum Gespräche zur «Affäre Dubler». Möglich, dass auch die relativ hohen Kosten keinen grossen Wirbel mehr verursachen.

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