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Die Verhandlung im «Fall Malm» in der Übersicht
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 06.06.2019. Bild: Keystone
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Bezirksgericht Bremgarten Das war der Prozess um den «Skandalarzt» vom Mutschellen

Die Anklage fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe und einen Landesverweis. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ingo Malm musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Bremgarten verantworten. Er habe als Arzt gearbeitet, obwohl er dies nicht durfte, so die Anklage.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und einen Landesverweis – dies unter anderem wegen hundertfacher Urkundenfälschung. Der Angeklagte habe skrupellos gehandelt und zeige weder Einsicht noch Reue.
  • Vor Gericht wiesen Malm und sein Verteidiger den Vorwurf der Urkundenfälschung zurück. Er sagte aber, dass er in zwei Fällen tatsächlich eine ärztliche Behandlung durchgeführt habe.
  • Der Verteidiger des Arztes fordert einen Freispruch oder maximal eine bedingte Geldstrafe. Sein Mandant habe stets zu Gunsten der Patienten gehandelt.
  • Das Urteil des Bezirksgerichts soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

Der heute 63-jährige deutsche Facharzt hat keine Berufsausübungsbewilligung mehr, sie wurde ihm 2012 entzogen. Das Aargauer Gesundheitsdepartement machte damals mangelndes Vertrauen geltend. Rechtskräftig wurde dieser Entscheid nach einem Entscheid des Bundesgerichts im Jahr 2014.

Zuvor hatten Medienberichte gezeigt, dass der Arzt wohl zu hohe Tarife verrechnet hatte. Zudem lief damals noch ein inzwischen abgeschlossenes Strafverfahren gegen ihn wegen eines medizinischen Fehlers.

Trotzdem eröffnete Ingo Malm 2014 nach dem Konkurs seiner ersten Praxis das Ärztezentrum Mutschellen AG in Berikon. Offiziell arbeitete er dort nur als Geschäftsführer.

Im Januar 2018 ordnete die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung an. Sie wirft dem ehemaligen Arzt vor, er habe nicht nur die Geschäfte geführt, sondern auch weiterhin selber Patienten behandelt.

Chronologie der Ereignisse

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  • 25.10.2011: Der «Kassensturz» deckt auf wie der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Arzt auf Kosten der Prämienzahler geschäftet.
  • 11.11.2011: Die Gesundheitsbehörden eröffnen gegen Ingo Malm ein Disziplinarverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Selbstdispensationsverbot.
  • 07.02.2012: Der «Kassensturz» kritisiert die Gesundheitsbehörden, die Ingo Malm gewähren lassen trotz Klagen der Hausärzte aus der Region. Ausserdem zeigen Recherchen, dass das Bayerische Landessozialgericht Ingo Malm 2003 die Kassenzulassung entzog.
  • 15.03.2012: Der «Beobachter» titelt: «Arzt verkennt tödlichen Krebs». Ingo Malm schnitt einem jungen Mann zweimal Gewebe heraus, ohne dies im Labor untersuchen zu lassen – wie das die ärztliche Sorgfaltspflicht gebietet. Der Patient verlor dadurch wertvolle Zeit bis zur Diagnose Hautkrebs.
  • 11.05.2012: Das Gesundheitsdepartement DGS entzieht Ingo Malm die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Aargau.
  • 23.05.2012: Auch der Kanton Zürich löscht die Berufsausübungsbewilligung für Ingo Malm.
  • 28.08.2013: Aargauer Verwaltungsgericht bestätigt Entzug der Berufsausübungsbewilligung.
  • 14.07.2014: Bundesgericht weist Rekurs von Malm ab. Entzug wird rechtskräftig.
  • August 2014: Ingo Malm eröffnet ein Ärztezentrum in Berikon. Malm ist jedoch nicht als praktizierender Arzt gemeldet, sondern als Geschäftsführer.
  • Januar 2018: Ingo Malm wird von der Polizei verhaftet und die Polizei durchsucht seine Gemeinschaftspraxis. Laut Staatsanwaltschaft läuft ein Strafverfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung.

Vorwurf: Unerlaubte Arzttätigkeit

Die Aargauer Staatsanwaltschaft führt konkret aus, Ingo Malm habe im Ärztezentrum zum Beispiel Röntgenbilder und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse erstellt, knapp 60 Rezepte für Medikamente abgegeben und diese Leistungen den Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Dabei habe er die Namen anderer Ärzte benutzt, so die Staatsanwaltschaft. Über Monate habe er beispielsweise im Namen eines rumänischen Arztes Rechnungen eingereicht, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt in Rumänien gewesen sei. Insgesamt habe Malm rund 800 Versicherungs- und Unfallberichte erstellt im Namen anderer Ärzte.

Vorwurf: Veruntreuung

Ingo Malm hat gemäss Staatsanwaltschaft zudem Arbeitgeberbeiträge veruntreut. So habe er zwar die Lohnabzüge in den Lohnabrechnungen seiner Ärzte ausgewiesen, aber nicht an die AHV-Kasse und die BVG-Einrichtung abgeliefert. Die Schadenssumme liegt bei über 300'000 Franken.

Der der Angeklagte soll seit 2011 auch Steuern von mehreren 100'000 Franken nicht an das Steueramt abgeliefert haben. Das Ärztezentrum Mutschellen AG ging 2018 in den Konkurs.

Video
Skandal-Arzt muss die Praxis schliessen
Aus Kassensturz vom 15.05.2012.
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Nur in Notfallsituationen geholfen

Der angeklagte Ingo Malm erklärte am Donnerstag vor Bezirksgericht, er habe die beiden konkret am Gericht diskutierten Behandlungen tatsächlich durchgeführt. Er sei davon ausgegangen, dass es sich dabei um akute Notfallsituationen handle.

Malm bezeichnet sich in seiner Aussage selber als Arzt. Er habe aber nie alleine Pikettdienst geleistet im Ärztezentrum, dafür seien andere Ärzte angestellt gewesen. Es sei ein Fehler gewesen, dass er in diesen Einzelfällen nach den ersten Abklärungen die Behandlung noch selber zu Ende geführt habe. Auf die Frage nach weiteren allfälligen Behandlungen antwortete Malm nicht.

Keine falschen Rechnungen ausgestellt

Hingegen bestreitet Malm den Betrug und die Urkundenfälschung. Die Rechnungen im Namen anderer Ärzte habe nicht er selber ausgestellt, erklärte er vor Gericht. Er habe nur die Krankengeschichte im Computerprogramm eingetragen. Den Namen des behandelnden Arztes hätten die medizinischen Praxisassistentinnen wohl eingefügt.

Zu seinen Schulden bei AHV und Steueramt gab Malm keine Auskunft. Nach dem Konkurs über das Ärztezentrum Mutschellen AG blieb laut Anklageschrift ein Schuldenberg von vier bis fünf Millionen Franken zurück.

Umfangreiche Akten

Der Staatsanwalt hingegen betonte das aus seiner Sicht lange Sündenregister des deutschen Facharztes. Er sagte in seinem Plädoyer: «Mit dieser Hauptverhandlung soll ein Schlussstrich unter die ärztliche Tätigkeit des Beschuldigten gezogen werden.» Die Staatsanwaltschaft habe nur einen Teil der vielen Vorwürfe gegen Ingo Malm abgeklärt, aber bereits diese Untersuchung sei sehr aufwändig gewesen. Die Akten umfassen 10’600 Seiten.

Malm habe nach dem Bundesgerichtsentscheid 2014 nach Möglichkeiten gesucht, wie er trotzdem als Arzt weiterarbeiten konnte. «Was macht man, wenn man nicht mehr selber als Arzt tätig sein darf? Richtig, man gründet einfach ein Ärztezentrum und stellt ausländische Ärzte an.» Diese hätten das Schweizer Abrechnungssystem nicht gut gekannt.

Krankenkassen bezahlen aber nur Rechnungen von Ärzten, die eine entsprechende Zulassung haben. Es sei unerheblich, ob Malm die Patienten korrekt behandelt habe. Mit seinen Aktivitäten habe er die Krankenkassen und damit auch die Prämienzahler betrogen.

«Chaos pur»

Der Staatsanwaltschaft schilderte einen Einzelfall, indem Arztbericht und Rechnungen im Namen von insgesamt drei verschiedenen Ärzten ausgestellt worden seien. «Chaos pur», meinte er in seinem Plädoyer.

Bezüglich Bezahlung von Steuern und AHV-Beiträgen sei der Angeklagte «unbelehrbar», so der Staatsanwalt weiter. Der Beschuldigte sei schon 1999 in Deutschland verurteilt worden, weil er Arbeitnehmerbeiträge nicht bezahlt hatte.

Im Ärztezentrum Mutschellen AG habe er weiterhin AHV-Beiträge und Beiträge an die berufliche Vorsorge zurückbehalten. Auch Steuern habe Ingo Malm nur ungern bezahlt. Insgesamt schulde er dem Steueramt, der AHV und der Berufsvorsorge mehrere 100’000 Franken.

Unbedingte Freiheitsstrafe gefordert

Die Anklage fordert für Ingo Malm eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und einen Landesverweis von zehn Jahren. Er habe sich eine Vielzahl von Delikten zu schulde kommen lassen, darunter hundertfache Urkundenfälschung. Der Angeklagte habe skrupellos gehandelt und eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt.

Er verfüge über keinerlei Unrechtsbewusstsein. Obwohl er von den laufenden Untersuchungen gegen ihn gewusst habe, habe er weiter betrogen. Es sei ihm um seine persönliche Bereicherung gegangen und um seinen Traum, als Arzt aktiv bleiben zu können.

Verteidiger verlangt Freispruch

Der Verteidiger des angeklagten Mediziners plädierte auf Freispruch und verlangte eine Genugtuung. Allenfalls sei sein Mandant höchstens zu einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen. Auf die Landesverweisung sei zu verzichten.

Er warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe viele sehr allgemeine Vorwürfe erhoben, die aber gar nicht Gegenstand des Gerichtsprozesses seien. Angeklagt seien nur wenige konkrete Einzelfälle. Ingo Malm habe in diesen Fällen den Patienten Nothilfe geleistet. Dazu sei er als ausgebildeter Mediziner verpflichtet – ob mit oder ohne Zulassung als selbstständiger Arzt.

Zu Gunsten der Patienten gehandelt

Auch die Urkundenfälschung bestreitet die Verteidigung. Ingo Malm habe keine Straftat begangen, weil er sich mit gefälschten Berichten und Rezepten ja nicht bereichern konnte. Er sei davon ausgegangen, dass es für die Krankenkasse und die Patienten keine Rolle spiele, wer Berichte oder Rezepte unterschreibe.

Gewisse Ärzte hätten in der Praxis eben viel zu tun gehabt und vergessen, die Rezepte selbst zu unterzeichnen. Oder sie hätten keine Zeit gehabt, um die Berichte selber zu verfassen. Deshalb habe Malm diese Arbeit jeweils übernommen, so der Verteidiger. Er habe damit lediglich Zeit gespart zu Gunsten der Patienten. Das reiche nicht aus für eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung.

Bezüglich ausstehender Steuern und AHV-Gelder sei der objektive Tatbestand unbestritten, sagte der Verteidiger. Ingo Malm habe dies aber nicht getan, weil er seine Praxis sinnvoll ausbauen oder sich selber bereichern wollte. Er sei viel mehr Opfer der Umstände gewesen.

Mitschuld der Medien und der Politik

Die finanziellen Probleme in seiner ersten Praxis hätten mit der Berichterstattung des «Kassensturz» zu tun, worauf ihm eine Bank einen Kredit gekündigt habe. Malm selber hatte vor Gericht von einer «politischen Kampagne» gegen ihn gesprochen.

Ingo Malm sieht auch die Schuld am finanziellen Scheitern seines Ärztezentrums unter anderem bei der Aargauer Politik. Ab 2017 habe der Kanton faktisch verboten, dass ausländische Ärzte hier praktizieren dürfen. Gleichzeitig sei der Markt in der Schweiz aber total ausgetrocknet gewesen. Das habe in seiner Gemeinschaftspraxis akute Probleme verursacht, denn Malm beschäftigte dort mehrere ausländische Mediziner.

Urteil in den nächsten Wochen

Inzwischen arbeitet Ingo Malm wieder in Deutschland. Allerdings wollte er vor dem Publikum im Gerichtssaal nicht preisgeben, wo genau und in welchem Beruf er aktuell tätig ist.

Das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten soll in den nächsten Wochen verkündet werden. Das Gericht muss nun also entscheiden, ob Ingo Malm künftig als begeisterter Mediziner und Menschenfreund mit etwas weniger Sinn für Buchhaltung gilt oder aber als unbelehrbarer Geschäftsmann, der ohne Rücksicht auf Vorschriften zu seinem eigenen Vorteil arbeitete.

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