Zum Inhalt springen

Header

Audio
Solothurner Staatsanwaltschaft klagt Pädophilen an
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 19.12.2019. Bild: Imago Stock
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 24 Sekunden.
Inhalt

Fall William W. Anklage gegen rückfälligen Kinderschänder

  • Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagt einen 46-jährigen Pädophilen an.
  • Er soll unter anderem in Olten mit drei Kindern sexuelle Handlungen vollzogen haben.
  • Wegen ähnlichen Straftaten sass es bereits jahrelang hinter Gittern, wurde dann aber entlassen.

Der Fall des Pädophilen William W. beschäftigt die Solothurner Justiz schon länger. Er hat in den 90er-Jahren mehrere Kinder sexuell missbraucht. Er kam ins Gefängnis und sass seine Strafe ab. 2006 vergewaltigte er in Starrkirch-Wil ein achtjähriges Mädchen. Er wurde erneut verurteilt. Er kassierte die sogenannte kleine Verwahrung. Er musste in eine geschlossene Einrichtung und erhielt eine Therapie. Diese kleine Verwahrung wird jeweils alle fünf Jahre überprüft.

Ein Gutachter warnte davor, ihn wieder frei zu lassen. Aber genau dies geschah dann 2016. Die kleine Verwahrung wurde nicht um weitere fünf Jahre verlängert. Diese kann nämlich nur verlängert werden, wenn die Aussicht auf Erfolg der Therapie besteht.

Kein Erfolg der Therapie

Der Mann blieb zehn Jahre im Gefängnis und absolvierte 239 Therapiesitzungen. Sie verliefen ohne Erfolg, weil sich der Mann verweigerte. Deshalb konnte die kleine Verwahrung rechtlich gesehen nicht verlängert werden. Die Staatsanwaltschaft versuchte zwar noch, William W. nachträglich zu verwahren, scheiterte aber damit.

Im vergangenen Jahr soll er nun wieder rückfällig geworden sein. Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagt ihn nun an wegen sexuellen Handlungen mit drei Kindern. Hinzu kommt der Vorwurf der sexuellen Nötigung und mehrfachen Schändung der drei Kinder. Die Taten soll er zwischen Juli und November 2018 in Olten begangen haben. Zudem habe er zwei Teenager sexuell belästigt.

Sicherheitshaft für den Angeklagten?

Der 46-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Sicherheitshaft beantragt. Wann der Prozess ist, ist noch unklar. Das Strafmass wird erst an der Verhandlung bekannt gegeben.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel