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Umfahrung Mellingen Grosser Schritt zurück in der Planung

Die Umfahrung Mellingen braucht deutlich mehr Kulturland als ursprünglich geplant, deswegen muss der Kanton den Richtplan ändern. Damit setzt er einen Entscheid des Bundesgerichtes um. Das umstrittene Strassenbauprojekt wird dadurch mindestens um weitere zwei Jahre verzögert.

Im November pfiff das Bundesgericht die Aargauer Regierung zurück. Diese musste bei der Umfahrung Mellingen noch einmal über die Bücher und genauer abklären, wie viel Kulturland durch das Strassenprojekt insgesamt verloren geht. Und nun ist klar: Statt 2,7 sind es 4,5 Hektaren. Und das verlangt nach einer Änderung des Richtplans.

Profile der Umfahrung
Legende: Die Umfahrung kommt weg vom Gruemethügel (links) ins Ackerland. Das bedeutet einen Verlust von Fruchtfolgefläche. Stefan Ulrich/SRF

Durch Beschwerden und Bundesgericht zum Handeln gezwungen

Die Umfahrung Mellingen ist natürlich schon länger im Richtplan eingetragen. Dort wird allerdings noch ein Verlust von 2,7 Hektaren sogenannter Fruchtfolgeflächen ausgewiesen. Diese Zahl stimmt aber eben nicht mehr.

Aufgrund von Einsprachen und Gerichtsentscheiden musste die Regierung nämlich das Projekt ändern. Der Strassenabschnitt in der Nähe des Bahnhofs Mellingen-Heitersberg lag zu nahe an einer geschützten Landschaft. Im geänderten Projekt wurde die Strasse deshalb in die Landwirtschaftszone verschoben. Und das bedeutet einen höheren Landverbrauch.

Verschiedene Umweltverbände verlangten darum von der Kantonsregierung, den Kulturlandverlust neu zu berechnen, was diese jedoch ablehnte. Das Bundesgericht zwang die Regierung dies doch zu tun, indem das höchste Gericht die Beschwerden der Verbände guthiess.

Verkehr in Mellingen
Legende: Die Altstadt von Mellingen ist stark von Durchgangsverkehr belastet. Die Umfahrung würde das ändern. Stefan Ulrich/SRF

Zahlenakrobatik beim Kanton Aargau

Das Resultat der erneuten Prüfung fiel klar aus, es gehen 4,3 Hektaren Kulturland verloren. Damit wird die Grenze von 3 Hektaren, welche eine Richtplananpassung nötig macht, deutlich überschritten.

Der deutlich höhere Wert kommt daher, dass das Bundesgericht einen zentralen Punkt in der Aargauer Projektbetrachtung ändert. Die Aargauer Regierung hatte das Projekt nämlich in zwei Abschnitte geteilt und war so unter den 3 Hektaren Kulturlandverlust pro Einzelprojekt geblieben. Die Lausanner Richter jedoch akzeptierten das nicht, die beiden Abschnitte seien als Gesamtvorhaben zu betrachten.

Die nun nötige Anpassung des Richtplans ist ein komplizierter Prozess mit vielen Mitwirkungs- und Einsprachemöglichkeiten. Die neue Version muss vom Grossen Rat verabschiedet werden. Mit der Richtplananpassung verzögert sich die Umfahrung Mellingen also weiter. Nach Aussage des Kantons im idealsten Fall um zwei Jahre.

Lesen Sie mehr zum langen Kampf um die Umfahrung Mellingen:

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