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Aargau Solothurn Handgranaten-Attacke von Buchs: Täter muss ins Gefängnis

Ein 56-jähriger Mann, der im letzten April in Buchs bei Aarau eine Handgranate auf seine Frau warf, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil hat am Freitag das Bundesstrafgericht in Bellinzona gefällt. Allerdings folgte das Gericht im Strafmass nicht der Bundesanwaltschaft.

Weshalb der Bund ermittelt

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Legende: Keystone

Für das Verfahren im Handgranaten-Fall von Buchs ist die Bundesanwaltschaft und nun das Bundesstrafgericht zuständig. Die Aargauer Behörden mussten den Fall abgeben, weil es sich bei der Handgranate um eine Waffe mit Sprengstoff handelt. Für solche Delikte sind immer die Bundesbehörden zuständig.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Handgranatenwerfer von Buchs am Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der 56-jährige Bosnier hatte im April 2014 eine Handgranate nach seiner damaligen Lebensgefährtin geworfen und sie schwer verletzt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Mann der versuchten vorsätzlichen Tötung und Sachbeschädigung schuldig machte. Den Antrag der Anklage auf versuchten Mord liessen das Gericht dagegen fallen. Der Mann habe nicht «besonders skrupellos» gehandelt, jedoch den Tod seiner Ex-Frau in Kauf genommen.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Handgranate vom Beschuldigten geworfen worden war. Die DNA-Spuren und das entsprechende Gutachten hätten darüber eine klare Auskunft gegeben. Der Verteidiger hatte diese These in Frage gestellt und forderte, seinen Mandanten freizusprechen.

Der Verurteilte sass bereits 346 Tage in Haft, so dass er nun noch etwas mehr als vier Jahre im Gefängnis verbleiben muss. Er muss zudem die Verfahrenskosten von rund 44'000 Franken zahlen. Die durch die Attacke schwer verletzte Frau muss er mit 5000 Franken entschädigen.

Frau nur knapp dem Tod entronnen

Der 56-jährige Schweisser hatte seine Frau, von der er in Trennung lebte, am frühen Morgen des 3. April 2014 auf einem Trottoir in Buchs abgepasst und eine Handgranate nach ihr geworfen.

Diese explodierte neben ihr und zerstörte auch noch 40 Meter entfernte Fensterscheiben. Die Frau erlitt durch die Explosion der mit Stahlkügelchen gefüllten Granate schwere Verletzungen am Unterleib sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.

Handgranaten aus Jugoslawien
Legende: Die Handgranate stammt aus den Beständen der ehemaligen jugoslawischen Armee (im Bild ein ganzes Arsenal). Keystone

Die Sprengwaffe stammte gemäss der Anklageschrift aus den Beständen der ehemaligen jugoslawischen Armee und wurde auf dem Schwarzmarkt erworben. Der Angeklagte ist Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina und war im Kanton Aargau wohnhaft.

Die Verteidigung des Bosniers hatte in ihrem Plädoyer versuchte den Spiess umzudrehen und die klagende Frau zu beschuldigen: Sie habe die Attacke inszeniert, um sich Leistungen der Invalidenversicherung zu sichern. Der Anwalt des Verurteilten stellte sogar in Frage, dass sein Mandant die Granate geworfen hatte.

DNA-Spuren sind ausschlaggebend

Die Anklage hatte in der Hauptverhandlung stichhaltige Beweise für die Täterschaft des Bosniers geliefert: An der Abzugslasche der Handgranate waren DNA-Spuren des Mannes gefunden worden.

Die Verteidigung entgegnete darauf, dass der Spurengeber nicht gleich Täter sei. Von der Tat bis zur Spurensicherung seien 26 Stunden verstrichen. Die DNA-Spuren hätten auch im Nachhinein aufgetragen worden sein.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht: Die Handgranate sei vom Beschuldigten geworfen worden. Die DNA-Spuren und das entsprechende Gutachten seien eindeutig gewesen.

«Es muss eine Beziehung zwischen Täter und Opfer vorliegen», sagte der Bundesstaatsanwalt Peter Lehmann. Wer könne sonst den Weg der Frau am frühen Morgen so gut gekannt haben. Der Täter war zudem durch einen Elektrokasten und durch hohe Sträucher vor der Druckwelle der Granate geschützt und konnte vom Tatort leicht und unerkannt mit einem Fahrzeug fliehen.

Gemäss der Anklage habe sich der Mann seinen Unterhaltszahlungen in Höhe von 1500 Franken monatlich entledigen wollen und versuchte deshalb seine damalige Ehefrau zu töten. Er hätte sich so materiell besser stellen können und ungestört eine Liebesbeziehung mit seiner neuen Freundin führen können, führte der Bundesstaatsanwalt in seinem Plädoyer aus.

Kein versuchter Mord

Die Bundesanwaltschaft hatte eine besondere Skrupellosigkeit in der Vorbereitung und Durchführung der Tat erkannt und deshalb eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren für den 56-Jährigen gefordert. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht: Eine «besondere Skrupellosigkeit» hätte den Tatbestand des Mordes erfüllt.

Das Urteil vom Freitag lief jedoch auf eine vorsätzliche Tötung hinaus. Der Täter bestritt auch am letzten Prozesstag alle Vorwürfe und zeigte keine Reue oder Einsicht. Der Verteidiger will zunächst das schriftliche Urteil abwarten und erst dann über einen allfälligen Weiterzug an die nächste Instanz entscheiden.

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