Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Schütze von Hirschthal zieht Urteil weiter

Das Aargauer Obergericht wird sich mit dem Schützen von Hirschthal beschäftigen müssen. Der 31-Jährige zieht das Urteil der ersten Instanz weiter. Er hatte 2012 eine Frau töten und sich an ihr sexuell vergehen wollen. Das misslang, weil die Pistole nicht richtig funktionierte.

Der Pflichtverteidiger des Verurteilten sagte, er habe Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Aarau eingereicht. Er bestätigte damit eine Meldung von Radio Argovia. Das Bezirksgericht hatte den Schützen am 21. Januar wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er wird anschliessend verwahrt. Das Bezirksgericht war dem Antrag des Staatsanwaltes gefolgt.

Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt. Die Strafe sollte zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Das Urteil des Bezirksgerichts liegt noch nicht schriftlich begründet vor. Daher wollte der Pflichtverteidiger keine Angaben zu seinen Anträgen an das Obergericht machen.

Schütze ist geständig

Im Prozess hat der Mann, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, die Tat erneut gestanden. Er bestätigte, dass er die zur Tatzeit 18-jährige Frau erschiessen und sich danach an ihr sexuell vergehen wollte. Er hatte das Opfer zufällig ausgewählt.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel