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Roggenstrasse Oensingen Es bleibt dabei: Betonierte Strasse muss weg

  • Die Strasse auf den Roggen, den Oensinger Hausberg, wurde von der Bürgergemeinde Oensingen illegal betoniert.
  • Das Verwaltungsgericht bleibt auch in seinem zweiten Urteil dabei, dass die Strasse wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden muss.
  • Die Strasse sei weder genug steil noch so kurvig, dass sich ein Eingriff in die Juraschutzzone rechtfertigen liesse.

Die Roggenstrasse beschäftigt die Justiz schon länger. Ein erstes Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts wurde durch das Bundesgericht kassiert. Das Bundesgericht verlangte genauere Abklärungen. Auch im zweiten Verfahren bleibt das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts nun gleich.

Die Bürgergemeinde Oensingen müsse die unteren 600 Meter der Roggenstrasse wieder in eine Waldstrasse mit Mergelbelag zurückbauen. Die Betonierung der Strasse sei illegal erfolgt, da es keine Baubewilligung gegeben habe.

Betonierte Strasse
Legende: Um diesen betonierten, unteren Abschnitt der Roggenstrasse geht es. ZVG

Die Beweggründe der Bürgergemeinde vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Die Forstmaschinen der Bürgergemeinde würden die Strasse nicht zu stark belasten. Es gehe der Bürgergemeinde vielmehr darum, dass die Ausflugstouristen «bequem» und ohne ihr Auto zu verschmutzen, zum Bergrestaurant kämen, so das Verwaltungsgericht in seinem Urteil.

Auch dem Argument, dass andere Berghöfe und Ausflugsziele im Solothurner Jura mit asphaltierten Strassen erreichbar seien, folgte das Gericht nicht. Die Situation bei anderen Strassen sei nicht mit derjenigen in Oensingen zu vergleichen.

Panorama
Legende: Blick vom Roggen übers Mittelland. In der Bildmitte ist das Bergrestaurant zu sehen, das der Bürgergemeinde gehört. ZVG / Bürgergemeinde Oensingen

Damit muss die Bürgergemeinde die 600 Meter betonierte Strasse abreissen. Dies sei teuer, stellt das Verwaltungsgericht selbst fest. 160'000 Franken koste dies. Aber wer etwas illegal baue, müsse es auch wieder abreissen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bürgergemeinde könnte das Urteil erneut ans Bundesgericht weiterziehen.

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