- 6 Jahre Gefängnis – das Bezirksgericht Lenzburg spricht den Leasing-Händler von Luxusautos zum grössten Teil schuldig.
- Dazu kommt eine Zusatzstrafe von 320 Tagessätzen à 80 Franken.
- Weiter muss der Täter 500'000 für die Kosten der Anklage zahlen. Seine beschlagnahmten Liegenschaften werden verkauft.
Der Angeklagte ist schuldig wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung und Misswirtschaft. Dazu muss er Verfahrenskosten von 20'000 Franken übernehmen und 220'000 Franken bezahlen für weitere Auslagen im Zusammenhang mit dem Verfahren. Der Bank muss er 12 Millionen Franken bezahlen zuzüglich Zinsen.
Sein Verteidiger hatte am Anfang des Prozesses die Anklageschrift kritisiert. Diese sei viel zu umfangreich mit 350 Seiten. Niemand könne sie verstehen. Das Gericht ist aber mit dieser Kritik nicht einverstanden. Im Gegenteil: Die Anklageschrift sei ein gutes Beispiel, wie man einen derart komplexen Fall darstellen könne.
Beweise sind zulässig
Die Anklage hatte auch verlangt, dass diverse Beweismittel nicht berücksichtigt würden. Die beteiligte Finanzierungsgesellschaft (Fidis) habe nämlich Beweise manipuliert, als sie sich mit Material des Beschuldigten (Computer) beschäftigt habe. Auch auf diesen Einwand ging das Gericht nicht ein. Es hätten genügend Beweise vorgelegen, um den Betrug zu belegen.
Der Autohändler habe eine Schattenbuchhaltung geführt und Autoverkäufe erfunden. Er habe die finanzielle Situation der Firma SAR Premium Cars zu gut dargestellt und dadurch immer wieder Kredite erhalten. Er habe vorsätzlich gehandelt. Etwas anderes sei gar nicht vorstellbar.
Schon 2007 hätte der Angeklagte erkennen müssen, dass er überschuldet sei. Strafrechtlich relevant seien aber nur die Jahre von 2009 bis 2011. Aus dieser Zeit der Misswirtschaft seien Forderungen von 36 Millionen Franken zurückgeblieben.
Das Gericht ist zwar sicher, dass der Angeklagte ein Betrüger ist. Vom Vorwurf der Urkundenfälschung sprach es ihn aber frei. Es gebe keine Beweise, welche Fälschungen belegen würden, sagte das Gericht nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Nicht von Grund auf kriminell
Das Gericht hielt dem Angeklagten zugut, dass er nicht von Anfang an kriminell sein wollte. Aber als sein Geschäftsmodell nicht funktionierte, habe er mit dem Betrug begonnen. Der Angeklagte haben seine Ruf schützen und seinen aufwändigen Lebensstil nicht aufgeben wollen. Der Schaden sei am Schluss sehr hoch gewesen.
Erschwerend kam für das Gericht hinzu, dass der Angeklagte nicht einsichtig sei und sich nur als Opfer sehe. 6 Jahre Freiheitsstrafe seien deshalb das richtige Strafmass.
Urteil leicht unter der Forderung der Anklage
Die Staatsanwaltschaft hatte 7 Jahre Freiheitsstrafe wegen Betrugs, Veruntreuung, Misswirtschaft und Urkundenfälschung verlangt. Ob die Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen werde, solle das Gericht entscheiden.
Der Angeklagte, der ehemalige Besitzer der Firma SAR Premium Cars, hatte am Anfang des Prozesses eine komplett andere Version der Ereignisse erzählt. Er habe mit der SAR Premium Cars einen exklusiven Club gründen wollen. Von vielen Banken und Versicherungen habe er Kaderleute als Kunden gehabt. In Buchhaltung sei er selber nicht gut ausgebildet gewesen.
Er habe aber nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Die Partnerbank habe alles gewusst und ihm gesagt, er soll einfach weitermachen. Plötzlich sei ihm dann aber der Geldhahn zugedreht worden und alles sei bachab gegangen. Sein Verteidiger verlangte einen vollständigen Freispruch.