Das Mitte-links-Lager hat sich im Ständerat durchgesetzt. Die 13. AHV-Rente soll mit höheren Lohnabzügen und einer höheren Mehrwertsteuer finanziert werden. Das ist ein Erfolg für Mitte, SP und Grüne, also für jene Parteien, die seit dem Ja zur 13. AHV eine Zusatzfinanzierung gefordert haben. Eine Schlappe hat es dagegen für FDP und SVP abgesetzt, für jene Parteien, die sich gegen eine Zusatzfinanzierung für die 13. Rente ausgesprochen haben.
Etwas tun, nicht abwarten
Die Mitte-links-Mehrheit setzt damit im Ständerat ein Zeichen dafür, dass sie die trüben finanziellen Aussichten der AHV ernst nimmt und möglichst rasch eine solide Finanzierung des wichtigsten Sozialwerks will. Wegen der Zusatzbelastung durch die 13. Monatsrente – die ab dem kommenden Jahr ausbezahlt wird – wird das Vermögen des AHV-Fonds rasch abnehmen, wenn keine Gegenmassnahmen beschlossen werden.
Nun hat sich der Kurs durchgesetzt, der die Finanzierung der 13. Rente mit einer Art Opfersymmetrie sicherstellen will: Möglichst breite Kreise sollen mitzahlen. Höhere Lohnabgaben treffen die Erwerbstätigen und die Unternehmen. Eine höhere Mehrwertsteuer betrifft hingegen auch die Pensionierten. Mehrwertsteuererhöhungen gelten allerdings als unsozial, weil sie sozial Schwächere stärker treffen als Reiche. Insgesamt werden die jüngeren Jahrgänge für die 13. AHV-Rente anteilsmässig mehr bezahlen müssen als die älteren.
Nächste Abstimmung berücksichtigt
Bemerkenswert am Finanzierungsmodell des Ständerats ist noch ein zweiter Aspekt: Denn das Modell reicht über die 13. Rente hinaus. Der Plan der Mehrheit im Ständerat sieht vor, die Mehrwertsteuer in zwei Schritten zu erhöhen. Die erste Erhöhung soll die 13. Rente finanzieren, eine zweite Erhöhung würde dann in Kraft treten, sollte das Stimmvolk dereinst die Plafonierung der AHV-Renten für Ehepaare aufheben. Denn dies verlangt eine Initiative der Mitte.
Heute erhalten verheiratete Rentnerpaare höchstens eineinhalb Renten, während unverheiratete maximal zwei volle Renten bekommen. Die Finanzierung der Mitte-Initiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe ist im Entscheid der kleinen Kammer somit bereits eingepreist.
Genau dieses Modell kritisieren FDP- und SVP-Ständerätinnen und -Ständeräte jedoch heftig. Sie sprechen von einer «AHV-Finanzierung auf Vorrat», denn die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV ist bisher nicht beschlossen. Und genau dieser Schritt einer zweiten Mehrwertsteuererhöhung schmälert die Erfolgsaussichten der Vorlage im Nationalrat, der als Nächstes über die Finanzierung der 13. Rente entscheidet.
Ausgang offen
Im Nationalrat haben SP, Grüne und die Mitte zusammen keine Mehrheit – dafür brauchen sie die Grünliberalen. Diese äussern sich aber kritisch zum geschlossenen Kompromiss.
Gut möglich, dass die Sieger von heute im Ständerat im Nationalrat zu den Verlierern werden – und dann wäre bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente wieder alles offen. Das Mitte-links-Lager darf sich heute nur über einen Etappensieg freuen, nicht über mehr.