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15-Jährige tot Mädchen in Berikon AG getötet: Tötungsdelikt unter Jugendlichen

  • In Berikon im Aargau ist am Sonntag ein 15 Jahre altes Mädchen getötet worden.
  • Nun sagte die Polizei, es handle sich um ein Tötungsdelikt unter Jugendlichen.
  • Eine 14-Jährige steht unter «dringendem Tatverdacht».

Spaziergänger trafen in der Nähe des Schützenhauses Berikon AG auf ein Mädchen, das blutete und um Hilfe bat. Die Passanten betreuten die Jugendliche und wählten den Notruf.

Zur gleichen Zeit stiessen andere Spaziergänger auf ein Mädchen, das im nahen Wald am Boden lag. Es blutete stark. Die Privatpersonen leisteten Erste Hilfe, bis die Ambulanz eintraf. «Trotz Reanimationsmassnahmen kam jede Hilfe zu spät», schreibt die Aargauer Kantonspolizei. Die 15-Jährige starb vor Ort. Gemäss ersten Erkenntnissen erlitt sie Stichverletzungen.

14-Jährige unter dringendem Tatverdacht

Das andere Mädchen, das beim Schützenhaus angetroffen wurde, kam verletzt ins Spital. «Früh zeigte sich, dass zwischen den beiden ein Zusammenhang bestand», so die Polizei weiter. Das Mädchen (14) steht unter dringendem Tatverdacht und wurde festgenommen.

Es ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation.
Autor: Bernhard Graser Mediensprecher Aargauer Kantonspolizei

Motiv und Umstände der Tat sind noch unklar. Die Jugendlichen besuchten gemäss der Polizei dieselbe Schule. «Die Situation an der Schule ist nicht einfach. Wir unterstützen Schulleitung und Schülerinnen und Schüler wo möglich», erklärt Bernhard Graser, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, gegenüber SRF.

Teddy und Blumen
Legende: Auf der Wiese in Berikon liegen Teddybären, Blumen und Kerzen in Gedenken an die verstorbene 15-Jährige. SRF/Mario Gutknecht

«Es ist ein Drama unter Jugendlichen, eine schwierige Situation für alle Beteiligten», so Bernhard Graser weiter.

Informationen bleiben geheim

Polizei und Jugendanwaltschaft ermitteln. Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass die meisten Informationen geheim bleiben. «Das verstorbene Mädchen, das verdächtige Mädchen und die Stichverletzungen werden wohl lange die einzigen Informationen bleiben, die wir kommunizieren dürfen», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Das Informationsbedürfnis sei verständlicherweise gross. Im Jugendstrafrecht stehe aber das Mädchen, und nicht die Tat, im Vordergrund.

Das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht sagt nämlich: «Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen. Den Lebens- und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken.»

Mehr Informationen gibt es (vorerst) nicht

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Im Interview schätzt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, den Fall ein und erklärt, wie das Jugendstrafrecht funktioniert.

SRF News: Ein 14-Jähriges Mädchen wurde festgenommen, ein 15-jähriges Mädchen wurde getötet. Ist das ein aussergewöhnlicher Fall für die Aargauer Jugendanwaltschaft?

Adrian Schuler: Derartige Situationen, der Verdacht auf ein Tötungsdelikt, sind für die Jugendanwaltschaft glücklicherweise selten.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Strafrecht für Erwachsene. Meist gibt es wenig Informationen für die Öffentlichkeit. Warum?

Gerade bei Tötungsdelikten erwartet die Öffentlichkeit, dass sie informiert wird. Wenn man als Erwachsener etwas tut, dann bezieht sich die Strafe auf die Tat. Das Jugendstrafrecht bezieht sich aber auf die Person, auf die jugendliche Täterin zum Beispiel. Was war ihr Umfeld? Ihre Situation? Ihre Familie? Wie kann man die Person wieder in die Gesellschaft integrieren? Zudem schreibt das Jugendstrafrecht Geheimhaltung vor, um die Jugendlichen zu schützen.

Was heisst das im Fall Berikon?

Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit ist selbstverständlich gross. Trotzdem steht das Mädchen jetzt im Vordergrund. Die Untersuchung der Jugendanwaltschaft muss korrekt geführt werden. Das verstorbene Mädchen, das verdächtige Mädchen und die Stichverletzungen werden wohl lange die einzigen Informationen bleiben, die wir gegen aussen kommunizieren dürfen. Es gibt Ausnahmen: Wenn das öffentliche Interesse aussergewöhnlich gross ist, aufgrund einer grossen Bedeutung einer Tat, können wir bei Abschluss eines Verfahrens das Ergebnis der Untersuchungen bekannt geben.

Mit welchen Strafen müssen Jugendliche rechnen, auch mit Haftstrafen?

Das kann man nicht einfach so sagen. Im Jugendstrafrecht schaut man oft für anderweitige Massnahmen, Therapiemassnahmen, Plätze ausserhalb des Kantons, zum Beispiel. Es gibt zwar eine Bestrafung, aber es braucht vor allem gute Betreuung und eine Vorbereitung auf die Zukunft des jungen Menschen.

Das Gespräch führte Christoph Studer.

Das Institut für Rechtsmedizin untersucht nun, woran die 15-Jährige genau gestorben ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 12.5.2025, 6.31 Uhr ; 

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