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15 Prozent für Grosskonzerne OECD-Mindeststeuer: Mehreinnahmen sollen an Kantone

Über 130 Staaten sind bei der OECD-Initiative an Bord – auch die Schweiz. Geht es nach dem Ständerat, soll der Bund die künftigen Mehreinnahmen grösstenteils den Kantonen überlassen.

Darum geht es: Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU. Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen.

Die neue Unternehmenssteuer kurz erklärt

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Die globale Mindeststeuer für Konzerne ist ein Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD. Die Schweiz ist Mitglied der OECD und macht bei der Reform mit. Die Grundidee: Grosse, international tätige Unternehmen sollen überall möglichst ähnlich besteuert werden. Der Steuerwettbewerb zwischen den Ländern wird dadurch limitiert.

Grossunternehmen werden zur Kasse gebeten

Konkret sollen Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer bezahlen, unabhängig von ihrem Standort. Wird diese Mindeststeuer in einem Staat unterschritten, dürfen die anderen Länder die Differenz als Steuer abschöpfen. Dadurch hat beispielsweise auch die Schweiz einen Anreiz, in allen Kantonen die Firmensteuern auf mindestens 15 Prozent anzusetzen. Andernfalls gingen der Schweiz ein Teil der Steuereinnahmen zugunsten anderer Staaten verloren.

In der Politik ist man sich grundsätzlich einig: Die Schweiz setzt die OECD-Mindeststeuer im eigenen Interesse um. Sie passt sich damit zum einen dem internationalen Trend an; sie behält damit zum anderen wertvolle Fiskaleinnahmen im Land, statt dass diese ans Ausland gehen. Politisch umstritten ist die praktische Umsetzung der neuen Besteuerung. Es gibt – vereinfacht gesagt – zwei Lager.

Kampf um Mehreinnahmen?

Das Parlament in Bundesbern debattiert darüber, wer die zusätzlichen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe erhält. Sind es hauptsächlich die Kantone, wo die Firmen ihre Gewinne höher versteuern müssen? Oder fliesst ein erheblicher Teil in die Bundeskasse, um damit Ausgaben für die Allgemeinheit zu finanzieren?

Im Herbst hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Mehreinnahmen den Kantonen zu überlassen, nur 25 Prozent soll demnach der Bund bekommen. Doch der Nationalrat möchte, dass die Mehreinnahmen hälftig aufgeteilt werden.

Das ist der Stand der Debatte: Von Anfang an war im Ständerat klar, dass diese Steuerreform eine Mehrheit findet, zumindest im Grundsatz. Das liegt nicht zuletzt daran, dass mit der neuen Steuer zusätzliches Geld in die Kassen der Kantone und des Bundes fliessen dürfte. Die Rede ist von – schätzungsweise – einer bis zweieinhalb Milliarden Franken Mehreinnahmen jährlich.

Alex Kuprecht, SVP-SZ, spricht während der Herbstsession der Eidgenössischen Räte im Ständerat
Legende: «Es geht um Rechtssicherheit für die betroffenen Firmen und die Sicherheit der Schweiz, dass kein Steuersubstrat abfliesst», sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ), Präsident der vorberatenden Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S). KEYSTONE/Anthony Anex

Die Rats-Linke auf der einen Seite begrüsste die globale Mindeststeuer von 15 Prozent, weil grosse, internationale Konzerne deswegen mehr Steuern bezahlen müssen.

Die Bürgerlichen auf der anderen Seite nehmen die zusätzliche Belastung der Firmen in Kauf, weil sie wissen: Wenn nicht die Schweiz selber die Mindeststeuer erhebt, dann dürfen – so sieht es der Mechanismus der OECD-Reform vor – ausländische Staaten die Differenz zum globalen Steuersatz von 15 Prozent für sich eintreiben.
Finanzminister Ueli Maurer von der SVP sprach unumwunden von einer «Kampfansage» gegen den Steuerstandort Schweiz.

Das gibt zu reden: Umstritten ist die Verteilung der zusätzlichen Steuermilliarden. Hier gehen die Meinungen zwischen Links und Rechts deutlich auseinander: Die Linke will einen möglichst grossen Teil in die Bundeskasse fliessen lassen, um damit Ausgaben für die Allgemeinheit zu finanzieren.

Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat dagegen will – ebenso wie der Bundesrat – den Kantonen mindestens 75 Prozent der Mehreinnahmen zusprechen. Konkret profitieren damit zunächst hauptsächlich die Kantone Genf, Waadt, Basel-Stadt, Zug und Zürich, wo besonders viele Grosskonzerne angesiedelt sind. Mit dem Geld, so die Idee, können dann die Kantone ihre Attraktivität als Firmenstandort fördern. Die übrigen Kantone würden dann indirekt – über den interkantonalen Finanzausgleich – ein Stück vom Kuchen bekommen.

Interessant ist, dass heute im Ständerat mit Eva Herzog (SP/BS) auch eine Vertreterin der Linken dafür plädierte, möglichst viel Geld bei den Kantonen zu belassen. Denn diese hätten, so das Argument, auch den grössten Aufwand, um die Firmen bei sich zu behalten. Am Pharma-Standort Basel zählten nicht nur die Steuersätze.

Das wurde entschieden: Im Ständerat setzten sich am Mittwoch – nach einer über zweistündigen Debatte – die Interessen der Kantone durch. Es blieb beim Verteilschlüssel, den der Bundesrat vorgeschlagen hat: Lediglich 25 Prozent der Zusatzeinnahmen soll der Bund erhalten. Der grosse Rest von 75 Prozent geht demnach an die Kantone. Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen.

So geht es weiter: Am Schluss wird es auch eine Volksabstimmung geben, weil eine Verfassungsänderung nötig ist zur definitiven Umsetzung der neuen Steuer. Und um eine solche Abstimmung zu gewinnen, wird es noch intensivere Diskussionen brauchen über die Verteilung der Zusatzeinnahmen.

Rendez-vous, 28.09.2022, 12:00 Uhr

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