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Aargauer Obergericht SVP-Politiker erneut wegen Rassendiskriminierung verurteilt

  • Der Aargauer SVP-Politiker Naveen Hofstetter wurde vom Aargauer Obergericht wegen Rassendiskriminerung und Aufruf zu Hass schuldig gesprochen.
  • Er hatte den Fall ans Aargauer Obergericht weitergezogen, weil er mit dem Schuldspruch des Bezirksgerichts nicht einverstanden war.
  • Das Obergericht bestätigt den Schuldspruch. Und verschärft das Urteil.

Neu erhält Hofstetter nicht nur eine bedingte Geldstrafe, sondern auch eine Busse von 2500 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Busse, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Der Politiker ist Präsident der SVP Rothrist und war früher Mitglied der kantonalen Parteileitung. Er wurde im Frühling vom Bezirksgericht Zofingen wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von total 15'400 Franken verurteilt.

Portrait
Legende: Naveen Hofstetter hat Jahrgang 1982. Er war einmal in der SVP-Kantonalparteileitung, momentan ist er Präsident der SVP Rothrist. Er wurde mit vier Monaten adoptiert, seine Eltern sind aus Sri Lanka. Keystone/Sigi Tischler

Hofstetter schrieb im Rahmen der Abstimmung zur «Ehe für alle» im Jahr 2021 auf Facebook Posts, die afrikanische Flüchtlinge diskriminieren. Er schrieb sinngemäss, dass afrikanische Flüchtlinge junge Mädchen adoptieren würden, um sie sexuell zu missbrauchen. Zudem verfasste er zwei weitere Beiträge, in welchen unter anderem Homosexuelle diskriminiert wurden.

Facebook-Post gelöscht, aber...

Zwar löschte Hofstetter den ersten Post auf Facebook später, aber SP-Nationalrätin und Kantonalpräsidentin Gabriela Suter reichte trotzdem Strafanzeige gegen ihn ein. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und der Fall nahm seinen Lauf.

Der SVP-Politiker fand wiederum, er habe den Post gelöscht. Vor Obergericht hielt Hofstetter fest, er habe im besagten Fall seinen privaten Account verwendet. Er sei nicht sehr aktiv in sozialen Medien und äussere sich meist nur zu Abstimmungsvorlagen. Es sei ein «Schnellschuss» gewesen, er habe niemanden angreifen wollen. Der Facebook-Post sei «wahnsinnig überspitzt» gewesen.

Was sagt das Gesetz?

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Im Strafgesetzbuch Artikel 261 ist geregelt, was Diskriminierung und Aufruf zu Hass beinhaltet. «Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft» steht hier .

Der Verteidiger forderte vor Obergericht erneut einen Freispruch. Das Gericht soll sich nicht nur auf die Interpretation der Einträge auf Facebook verlassen, kritisierte er. Es gehe um Äusserungen im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung. Sein Mandant habe sich ungeschickt verhalten, aber der Rassimus-Vorwurf sei «absurd».

Die Staatsanwaltschaft fand, in den kritisierten Facebook-Posts habe Naveen Hofstetter homosexuelle und afrikanische Menschen diskriminiert. Die Argumentation des Angeklagten sei «abenteuerlich», das Argument des «Schnellschusses» überzeuge nicht. Sie forderte eine höhere bedingte Geldstrafe und zusätzlich eine Busse von 4000 Franken.

Strengeres Urteil

Das Urteil des Obergerichts verlangt eine Geldstrafe von total 11'900 Franken und neu eine Busse von 2500 Franken. «Sie wollten Aufmerksamkeit, die haben Sie bekommen – auch von der Polizei und Staatsanwaltschaft», meinte der Richter beim Verkünden des Urteils. Er sprach von einer «Verrohung der Sitten» in der Politik.

Sie wollten Aufmerksamkeit, die haben Sie bekommen.
Autor: Richter Aargauer Obergericht

Das Urteil ist mit der Busse strenger als jenes der Vorinstanz. Die bedingte Geldstrafe (70 Tagessätze) bleibt, aber der Betrag pro Tagessatz ist etwas gesunken. Er ist vom Verdienst des Verurteilten abhängig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 01.11.2022, 06:31/17:30 Uhr ; 

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