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Aargauer Verwaltungsgericht Vierfachmörder von Rupperswil mit Teilerfolg vor Gericht

  • Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG kämpft vor Gericht für eine freiwillige Therapie.
  • Das Aargauer Verwaltungsgericht hat seine Beschwerde zum Teil gutgeheissen.
  • Das zuständige Departement muss demnach eine begonnene Prüfung des Begehrens abschliessen.
  • Der heute 42-jährige Mann war wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und wird verwahrt.

Der Mann hatte 2015 in Rupperswil eine Mutter, deren beiden Söhne und eine Freundin umgebracht. Seit seiner Verurteilung verlangt er eine Therapie. Zuerst forderte er bis vor Bundesgericht eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme, eine freiwillige Therapie. In diesem Zusammenhang hat ihm das Aargauer Verwaltungsgericht nun teilweise recht gegeben. Die «Aargauer Zeitung» berichtete zuerst über dieses Urteil.

Der Vierfachmord von Rupperswil

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Am 21. Dezember 2015 klingelt ein Mann bei einem Haus im aargauischen Rupperswil. Er gibt sich als Schulpsychologe aus und wird von der 48-jährigen Mutter eingelassen. Im Haus trifft er auf ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes.

Der Mann bedroht den jüngeren Sohn mit einem Messer und zwingt die Mutter, ihren anderen Sohn und dessen Freundin zu fesseln. Anschliessend schickt er die Frau zu verschiedenen Banken, um Geld abzuheben.

Nach ihrer Rückkehr wird auch die Mutter gefesselt. Der mutmassliche Täter missbraucht in einem separaten Raum den 13-jährigen Jungen, bevor er im Anschluss alle vier Opfer tötet. Dann legt er Feuer.

Die Polizei setzt eine 40-köpfige Sonderkommission ein und kann den mutmasslichen Täter im Mai 2016 fassen. Die Behörden hatten für Hinweise die rekordhohe Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt, allerdings ohne Erfolg. Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte.

Das Gericht entschied, dass der Kanton den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen muss. Danach soll es erneut über die Therapie entscheiden. Das zuständige Departement wollte keine weiteren Abklärungen.

Radio SRF 4 News, 8.10.2025, 13:00 Uhr ; 

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