- Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG kämpft vor Gericht für eine freiwillige Therapie.
- Das Aargauer Verwaltungsgericht hat seine Beschwerde zum Teil gutgeheissen.
- Das zuständige Departement muss demnach eine begonnene Prüfung des Begehrens abschliessen.
- Der heute 42-jährige Mann war wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und wird verwahrt.
Der Mann hatte 2015 in Rupperswil eine Mutter, deren beiden Söhne und eine Freundin umgebracht. Seit seiner Verurteilung verlangt er eine Therapie. Zuerst forderte er bis vor Bundesgericht eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme, eine freiwillige Therapie. In diesem Zusammenhang hat ihm das Aargauer Verwaltungsgericht nun teilweise recht gegeben. Die «Aargauer Zeitung» berichtete zuerst über dieses Urteil.
Das Gericht entschied, dass der Kanton den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen muss. Danach soll es erneut über die Therapie entscheiden. Das zuständige Departement wollte keine weiteren Abklärungen.