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Aargauer Verwaltungsgericht Vierfachmörder von Rupperswil mit Teilerfolg vor Gericht

  • Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG kämpft vor Gericht für eine freiwillige Therapie.
  • Das Aargauer Verwaltungsgericht hat seine Beschwerde zum Teil gutgeheissen.
  • Das zuständige Departement muss demnach eine begonnene Prüfung des Begehrens abschliessen.
  • Der heute 42-jährige Mann war wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und wird verwahrt.

Der Mann hatte 2015 in Rupperswil eine Mutter, deren beiden Söhne und eine Freundin umgebracht. Seit seiner Verurteilung verlangt er eine Therapie. Zuerst forderte er bis vor Bundesgericht eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme, eine freiwillige Therapie. In diesem Zusammenhang hat ihm das Aargauer Verwaltungsgericht nun teilweise recht gegeben.

Der Vierfachmord von Rupperswil

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Am 21. Dezember 2015 klingelt ein Mann bei einem Haus im aargauischen Rupperswil. Er gibt sich als Schulpsychologe aus und wird von der 48-jährigen Mutter eingelassen. Im Haus trifft er auf ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes.

Der Mann bedroht den jüngeren Sohn mit einem Messer und zwingt die Mutter, ihren anderen Sohn und dessen Freundin zu fesseln. Anschliessend schickt er die Frau zu verschiedenen Banken, um Geld abzuheben.

Nach ihrer Rückkehr wird auch die Mutter gefesselt. Der mutmassliche Täter missbraucht in einem separaten Raum den 13-jährigen Jungen, bevor er im Anschluss alle vier Opfer tötet. Dann legt er Feuer.

Die Polizei setzt eine 40-köpfige Sonderkommission ein und kann den Täter im Mai 2016 fassen. Die Behörden hatten für Hinweise die rekordhohe Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt, allerdings ohne Erfolg. Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte.

Das Gericht entschied, dass der Kanton den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen muss. Danach soll es erneut über die Therapie entscheiden. Das zuständige Departement wollte keine weiteren Abklärungen.

Therapieerfolg nicht ganz ausgeschlossen

Zur Begründung schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil: «Im konkreten Fall lässt sich jedenfalls vorläufig nicht sagen, beim Beschwerdeführer sei bei realistischer Betrachtung kein signifikanter Resozialisierungserfolg zu erwarten.» Heisst: Es ist für das Gericht nicht ganz ausgeschlossen, dass eine Therapie dem Täter für eine Zukunft ausserhalb des Gefängnisses helfen könnte.

Es lässt sich nicht sagen, beim Beschwerdeführer sei [... ] kein signifikanter Resozialisierungserfolg zu erwarten.
Autor: Aargauer Verwaltungsgericht

Die Behörden seien dazu verpflichtet, trotz eingeschränkter Behandelbarkeit eine Therapie anzubieten. Es sei im öffentlichen Interesse, das Rückfallrisiko zu senken.

Der Verurteilte hatte angeführt, Gutachter hätten seine Behandlung empfohlen. Er verhalte sich im Gefängnis vorbildlich und könnte in rund fünf Jahren wegen «ausserordentlich guter Führung» entlassen werden.

Das Amt für Justizvollzug hingegen hatte argumentiert, der Mann sei verwahrt. Voraussetzung für eine Verwahrung sei «die Unbehandelbarkeit eines Straftäters, es besteht kein Raum für die Bewilligung einer Therapie».

«Es geht nicht um eine Entlassung»

Am aktuellen Gerichtsfall nicht beteiligt ist die Aargauer Staatsanwaltschaft. Sie war Anklägerin im «Mordfall Rupperswil». Mediensprecher Adrian Schuler sagt gegenüber SRF, man nehme das Urteil zur Kenntnis. Aber: «Es geht dabei nicht um eine Entlassung oder die Lockerung des Vollzugs oder Massnahmen, sondern nur um die Frage, ob eine Therapie im Grundsatz denkbar wäre.»

Es geht dabei nicht um eine Entlassung oder die Lockerung des Vollzugs oder Massnahmen.
Autor: Adrian Schuler Mediensprecher Aargauer Staatsanwaltschaft

Es sei verständlich, dass der Entscheid Unverständnis und Besorgnis auslöse. Die Staatsanwaltschaft sei auch der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung in solchen Fällen höchste Priorität haben müsse. Man sehe aber exemplarisch, wie komplex und heikel Fragen zum Vollzug der Strafen bei sehr schweren Gewaltdelikten seien. Man müsse abwägen zwischen den Rechten eines Täters und dem Schutz der Allgemeinheit.

Massnahmen werden überprüft

Die Aargauer Ämter müssen nach dem Gerichtsurteil nun weiter abklären, ob eine Therapie möglich wäre. Danach gibt es einen Entscheid, ob es eine Therapie gibt. Diesen könnten der Verurteilte wie auch die Behörden anfechten.

Skizze von zwei nachdenklichen Personen.
Legende: Der Täter 2018 mit seiner damaligen Verteidigerin bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg. SRF / Erika Bardakci-Egli

Der verurteilte Vierfachmörder ist seit 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Er befindet sich in der JVA Pöschwies in Regensdorf ZH. Eine Entlassung aus dem Gefängnis wird frühestens nach 15 Jahren geprüft. Danach folgt in diesem Fall die Verwahrung, die aber regelmässig überprüft werden muss.

Radio SRF 4 News, 8.10.2025, 13 Uhr ; 

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