Die Ausgangslage: Seit der Einführung des Wasserzinses 1916 wurde der Maximalbetrag immer wieder angepasst. Zuletzt 2015. Bis Ende 2019 liegt dieser bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Nun muss ein neuer Wasserzins festgelegt werden. Der Bundesrat will das Maximum bis 2024 auf 110 Franken belassen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass eine Senkung nicht durchsetzbar wäre. Namentlich die Bergkantone hatten Kritik an der Idee ausgeübt.
Allerdings soll eine neue Regelung erarbeitet werden, sobald die zukünftigen Rahmenbedingungen klarer sind. Dazu gehören unter anderem die Revision des Stromversorgungsgesetzes, die Erarbeitung eines marktnahen Modells und das geplante Stromabkommen mit der EU. Die Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz mit einem neuen Strommarktmodell will er laut Energieministerin Doris Leuthard noch diesen Herbst eröffnen.
Leuthard konstatierte, dass es nicht nur ein emotionales Thema sei, sondern eines, bei dem die Interessen sehr weit auseinander lägen. Doch Wasserkraft sei auch das Rückgrat der Stromversorgung. Sie müsse konkurrenzfähig sein, Arbeitsplätze sichern und schaffen und für den Kunden bezahlbar sein.
Die Argumentationslinien: Die Fronten verliefen in der Debatte vor allem zwischen den Vertretern der Bergkantone, die für einen fixen Zins auf der Höhe von 110 Franken einsetzten und den Vertretern der Kraftwerke, die für tiefere Kosten und ein flexibles Modell votierten. Die Kraftwerksbetreiber argumentieren mit tieferen Strompreisen und Arbeitsplatzsicherheit.
Der Walliser Ständerat Beat Rieder (CVP) wies allerdings darauf hin, dass die Strompreiserhöhungen einem gefestigten Trend entsprächen. Senkungen seien weder sachlich noch politisch gerechtfertigt.
Obwohl er aus einem von den Wasserzinsen profitierendem Kanton stammt, setzte sich der Berner Werner Luginbühl ebenfalls für die Senkung des Maximums auf 90 Franken ein. Er argumentierte mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Regionen. Wasserkraft sei nach wie vor ein wichtiger Standortfaktor in Berggebieten.
Für ein tieferes Maximum und Flexibilität bei der Höhe des Wasserzinses plädierte auch Damian Müller und warf dem Bundesrat Mutlosigkeit in der Frage vor.
Der Bündner Standesvertreter Stefan Engler (CVP) warnte davor, jetzt bereits für die Zeit nach 2025 einen Systementscheid zu fällen. Die Rahmenbedingungen könnten sich bis dann ändern.
Leuthard stellte jedoch fest, es gebe nicht viele Alternativen zu einem flexiblen Modell.
Der Beschluss: Der Ständerat folgt im Wesentlichen dem Bundesrat. So soll das Maximum bis 2024 auf 110 Franken festgelegt bleiben, 30 Standesvertreter stimmten dafür, 13 dagegen. Allerdings setzte sich in der Frage der Flexibilisierung eine Minderheit mit 23 gegen 20 Stimmen knapp durch. So muss der Bundesrat nun Vorschläge für die Einführung eines flexiblen Wasserzinses ab 2025 präsentieren. Das revidierte Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung mit 37 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.
Das Geschäft geht nun an Nationalrat.