- Wer im Kanton Zug zu tief ins Glas geschaut hat, dem darf von Gesetzes wegen kein Alkohol ausgeschenkt werden.
- Der Kantonsrat hat sich in seiner ersten Lesung für die Abschaffung dieses Verbotes ausgesprochen.
- Die Vorschrift erweise sich in der Praxis als schwierig umzusetzen, sagte Regierungsrätin Laura Dittli (Mitte).
Auch die vorberatende Kommission war gegen ein Verbot des Alkoholausschanks an Betrunkene. Die Suchtprävention sei zwar wichtig, sagte Kommissionspräsident Rainer Leemann (FDP), «aber nicht im Gastgewerbegesetz».
Die geltende Regelung sei schwierig zu kontrollieren, sagte Manuela Käch (Mitte). «Wir bagatellisieren das Problem nicht. Aber es ist scheinheilig, mit dem Gesetz Lösungen in der Suchtproblematik zu versprechen.» Lieber soll in die Prävention investiert werden.
Für die SVP ist das Gesetz «toter Buchstabe» und werde gar nicht angewendet. «Wir sollten das Gesetz entschlacken.» Auch die FDP, welche die Motion einst eingereicht hatte, sprach sich für die Abschaffung des Verbots aus.
Den Antrag der SP und der ALG (Alternative – die Grünen), auf die Streichung des Verbots zu verzichten, lehnte der Kantonsrat mit 48 zu 17 Stimmen ab.