- Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will, dass für die Annahme der Bilateralen III sowohl ein Volks- als auch ein Ständemehr nötig ist.
- Zusätzlich soll das Vertragspaket mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden.
- Die SPK-N hält ein obligatorisches Referendum zu den EU-Verträgen für den einfacheren Weg. Sie verlangt, dass die Ständeratskommission diese Alternative vertieft prüft.
Es geht bei der ganzen Diskussion im Kern um die Frage, ob bei der Abstimmung über die Bilateralen III zur Annahme ein Volksmehr genügt, oder ob es dafür ein doppeltes Mehr braucht, also ob auch die Mehrzahl der Stände der Vorlage zustimmen muss.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 13. März die Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum beantragt. Damit wäre zur Annahme des Vertragspakets ein Ständemehr nur nötig, wenn das Volk dies aktiv einfordern würde. Der Bundesrat hat das Vertragspaket in vier Teile unterteilt, dies sind ein Stabilisierungsabkommen sowie je ein Bundesbeschluss zu den neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
SPK-N für Volks- und Ständemehr
Doch die beiden staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte sind nicht der Meinung des Bundesrats. Sie wollen, dass bei der Abstimmung über das Vertragspaket mit der EU zwingend sowohl das Volks- als auch das Ständemehr nötig sind, wie nun auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) beschlossen hat.
Weiter hat die SPK-N beschlossen, dass die Genehmigung der EU-Verträge in einem Übergangsartikel in der Verfassung geregelt werden soll, wie dies ihre Schwesterkommission, die Staatspolitische Kommission des Ständerats, vorgeschlagen hat. Mit dieser parlamentarischen Initiative sollen auch Unklarheiten im Zusammenhang mit Änderungen der Personenfreizügigkeit und dem Zuwanderungsartikel beseitigt werden.