Die Gemeinde St. Moritz hätte künftig wie ein Unternehmen funktionieren sollen. Ein CEO hätte die operative Führung übernommen und die Verwaltung geleitet. Der Gemeindevorstand hätte sich auf strategische Entscheide konzentriert. Doch das Stimmvolk lehnt das neue Modell ab.
CEO Modell
St. Moritz: Teilrevision Gemeindeverfassung
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JA
508 Stimmen
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NEIN
709 Stimmen
Ein CEO-Modell kenne man aus der Privatwirtschaft, sagt Martin Binkert von der Mitte Fraktion im St. Moritzer Gemeindeparlament, welche gegen die Vorlage war. «Es ist ein Modell, das in der öffentlichen Wahrnehmung nicht in eine Gemeindestruktur gehört.» Die Mitte Fraktion hatte im Vorfeld argumentiert, mit dem CEO-Modell würde eine zusätzliche Führungsebene eingeführt.
Der Gemeindepräsident von St. Moritz sieht die Kommunikation als Grund für die Ablehnung. Der Titel «CEO-Modell» sei nicht ideal gewesen, so Christian Jott Jenny. «CEOs haben es imagemässig in der heutigen Zeit schwierig in der Bevölkerung.» Es sei zudem offensichtlich nicht gelungen, die Bevölkerung von den Vorteilen zu überzeugen.
Ja zu Reduktion des Gemeindeparlaments
Die St. Moritzer Stimmbevölkerung stimmte einem zweiten Antrag zu, welche ebenfalls die Teilrevision der Gemeindeverfassung betrifft. Das Gemeindeparlament wird von 17 auf elf Mitglieder reduziert.
Reduktion Gemeinderat auf 11 Mitglieder
St. Moritz: Teilrevision Gemeindeverfassung
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JA
894 Stimmen
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NEIN
338 Stimmen
Mit der Reduktion des Parlaments werde es einfacher, neue Mitglieder zu finden, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter.
Die St. Moritzer Stimmbevölkerung lehnte zudem ein neues Gesetz über die Entschädigung von lokalen Politikerinnen und Politikern und Behördenmitgliedern ab. Im Gesetz hätten für die Entschädigungen Bandbreiten festgelegt werden sollen.
Entschädigung Behördenorgane
St. Moritz: Gesetz über die Entschädigung von Mitgliedern kommunaler Organe, Behörden und Kommissionen
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JA
450 Stimmen
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NEIN
746 Stimmen
Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Laut dem Komitee sei das Gesetz intransparent und gebe dem Gemeindevorstand einen unverhältnismässigen Spielraum, um seine eigenen Vergütungen festzulegen.