Die Gemeinde St. Moritz hätte künftig wie ein Unternehmen funktionieren sollen. Ein oder eine CEO hätte die operative Führung übernommen und die Verwaltung geleitet. Der Gemeindevorstand hätte sich auf strategische Entscheide konzentriert. Doch die Stimmbevölkerung lehnte das neue Modell ab.
CEO-Modell
St. Moritz: Teilrevision Gemeindeverfassung
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JA
508 Stimmen
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NEIN
709 Stimmen
Ein CEO-Modell kenne man aus der Privatwirtschaft, sagt Martin Binkert von der Mitte-Fraktion im St. Moritzer Gemeindeparlament – die Fraktion war gegen die Vorlage: «Es ist ein Modell, das in der öffentlichen Wahrnehmung nicht in eine Gemeindestruktur gehört.» Im Vorfeld wurde argumentiert, mit dem CEO-Modell würde eine zusätzliche Führungsebene eingeführt.
Der Gemeindepräsident von St. Moritz sieht die Kommunikation als Grund für das Nein. Der Titel «CEO-Modell» sei nicht ideal gewesen, so Christian Jott Jenny: «CEOs haben es in der heutigen Zeit imagemässig schwer in der Bevölkerung.» Es sei zudem offensichtlich nicht gelungen, die Bevölkerung von den Vorteilen zu überzeugen.
Ja zu Reduktion des Gemeindeparlaments
Einem zweiten Antrag, welcher die Teilrevision der Gemeindeverfassung betrifft, stimmte die St. Moritzer Stimmbevölkerung zu, der. Das Gemeindeparlament wird von 17 auf elf Mitglieder reduziert.
Reduktion Gemeinderat auf 11 Mitglieder
St. Moritz: Teilrevision Gemeindeverfassung
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JA
894 Stimmen
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NEIN
338 Stimmen
Mit der Reduktion des Parlaments werde es einfacher, neue Mitglieder zu finden, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter.
Als drittes lehnte die St. Moritzer Stimmbevölkerung ein neues Gesetz über die Entschädigung von lokalen Politikerinnen und Politikern und Behördenmitgliedern ab. Im Gesetz hätten für die Entschädigungen Bandbreiten festgelegt werden sollen.
Entschädigung Behördenorgane
St. Moritz: Gesetz über die Entschädigung von Mitgliedern kommunaler Organe, Behörden und Kommissionen
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JA
450 Stimmen
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NEIN
746 Stimmen
Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Laut dem Komitee sei das Gesetz intransparent und gebe dem Gemeindevorstand einen unverhältnismässigen Spielraum, um seine eigenen Vergütungen festzulegen.