- In Zukunft müssen Hundehalterinnen und -halter im Kanton Solothurn eine Hundesteuer von 35 Franken pro Hund zahlen.
- Die Zustimmung war mit 66 Prozent Ja-Stimmen sehr deutlich.
- Der Kanton will mit den Einnahmen einen Teil der Kosten des Veterinärdienstes decken.
Änderung Hundegesetz
Kanton Solothurn: Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden
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JA
39'544 Stimmen
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NEIN
20'374 Stimmen
Früher zog der Kanton Solothurn für diese Kosten eine Hundemarkengebühr von 40 Franken ein. Das sei nicht zulässig, urteilte das Steuergericht. Deshalb wird nun eine Hundesteuer die gewünschten Einnahmen bringen. Der Veterinärdienst will mit den erwarteten 725'000 Franken Tierschutzkontrollen und die Tierseuchenbekämpfung mitfinanzieren.
Die kantonale Hundesteuer fällt zusätzlich zu derjenigen in den Gemeinden an. Diese liegt je nach Gemeinde zwischen 50 und 200 Franken. Damit finanzieren die Gemeinden unter anderem das Leeren der Robidog-Abfallkübel.
Fast alle Gemeinden stimmen zu
Die Mehrheit des Kantonsrats und die Regierung empfahlen ein Ja zur Hundesteuer. Sie argumentierten, es sei fair, wenn die Hundebesitzer für die Kosten aufkommen, die Hunde verursachen. Es sei nicht richtig, wenn die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommen müsse.
Für Befürworter Kuno Gasser (Mitte) ist das deutliche Abstimmungsresultat auch auf die aktuellen Spardiskussionen im Kanton zurückzuführen. «Im jetzigen Umfeld, bei dem man bei der Rehkitzrettung 30'000 Franken im Staatshaushalt spart, dem Kanton zusätzliche 700'000 Franken aufzubürden, wäre nicht vernünftig gewesen.»
Gegner kämpften vergebens mit Plakaten
Die Kritikerinnen und Kritiker argumentierten, die kantonale Hundesteuer sei nicht verursachergerecht. Dies, weil alle Hundehalterinnen für Kosten aufkommen müssten, die einzelne andere Hundehalter verursachen. An vorderster Front gegen die Hundesteuer setzte sich Freddy Kreuchi (FDP) ein. «Die Enttäuschung ist gross, schliesslich haben wir jahrelang gekämpft, erst gegen die Kontrollzeichengebühr und jetzt gegen die Steuer.»
Allerdings hatte Kreuchi mit einem Ja gerechnet. «Bei Gesprächen habe ich gemerkt, dass viele meinten, es gehe um die kommunale Hundesteuer und dass es doch richtig sei, wenn die Hundehalter für die Robidogs bezahlen.» Es sei den Gegnern nicht gelungen, dieses Missverständnis aufzuklären.
Bestandteil des neuen Hundegesetzes sind neben der Hundesteuer zwei weitere Änderungen, welche nicht umstritten waren:
- Assistenzhunde bezahlen keine Hundesteuern mehr. Blindenführhunde sind bereits heute von den Steuern befreit, neu sind es auch anerkannte Epilepsie-Warnhunde oder Autismus-Begleithunde.
- Mischlingshunde, die einen genetischen Anteil eines Listenhundes aufweisen, können heute im Kanton Solothurn nicht bewilligt werden, reinrassige Listenhunde wie Rottweiler oder American Pit Bull Terrier hingegen schon. Die Bestimmung wird so gelockert, dass auch Mischlinge bewilligt werden können.
Die Stimmbeteiligung lag bei 33 Prozent.