- Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über Änderungen des Hundegesetzes.
- Es geht unter anderem um die Einführung einer kantonalen Hundesteuer von 35 Franken.
- Die Steuer wäre zusätzlich zur Hundesteuer in der Wohngemeinde zu entrichten.
- Der Kanton sagt, er brauche die Einnahmen, um die Kosten des Veterinärdienstes zu decken.
Die Vorlage hat eine Vorgeschichte: Bis 2023 hat der Kanton Solothurn eine Hundegebühr von 40 Franken eingezogen. Das Steuergericht entschied aber, dass das nicht zulässig ist. Eine Gebühr verlange vom Gesetz her eine Gegenleistung, das sei hier nicht der Fall.
Nun soll eine kantonale Hundesteuer die Einnahmen bringen, welche der Kanton bis 2023 aus der Gebühr hatte. Es ist eine zusätzliche Steuer zur Hundesteuer in der Wohngemeinde. Die kostet je nach Gemeinde 50 bis 200 Franken. Damit finanzieren die Gemeinden unter anderem das Leeren der Robidog-Abfallkübel.
Der Kanton will mit der neuen Steuer den Veterinärdienst finanzieren. Er rechnet mit Kosten von über 725'000 Franken in Zusammenhang mit Hunden. Es geht etwa um Tierschutz-Kontrollen oder die Tierseuchenbekämpfung. Die Mehrheit im Parlament und der Regierungsrat empfehlen ein Ja zur Vorlage.
Logisch oder verfassungswidrig?
Doch die neue Solothurner Hundesteuer ist umstritten. Freddy Kreuchi (FDP) ist Gemeindepräsident von Balsthal. Die Gemeinde hatte sich bereits gegen die frühere Gebühr gewehrt. Kreuchi bekämpft nun auch die kantonale Steuer: «Der Kanton will die verfassungswidrige Gebühr jetzt einfach in eine Steuer umwandeln, die aber wieder nicht verursachergerecht ist.»
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssten für Kosten geradestehen, die nur von einigen verursacht würden, kritisiert Kreuchi. Ein Beispiel: Wer einen potenziell gefährlichen Listenhund wie Dobermann oder Rottweiler halten will, benötigt eine Bewilligung vom Kanton. Es sei nicht richtig, diese Verwaltungskosten auf alle Hundebesitzer zu überwälzen.
Für die kantonale Hundesteuer ist GLP-Kantonsrat Thomas Lüthi. Ohne die Hundesteuer müsste die Allgemeinheit die Kosten übernehmen, das sei nicht richtig. «Wer keinen Hund hat, verursacht gar keine Kosten! Es ist logischer, wenn die Hundehaltenden die Kosten tragen müssen, die Hunde dem Kanton verursachen».
Und es seien nicht nur wenige Hundehalterinnen und Hundehalter, die Kosten beim Staat erzeugen. Beispielsweise würden rund 50 Prozent der im Kanton gekauften Hunde importiert und müssten kontrolliert werden, damit sie nicht Seuchen wie die urbane Tollwut einschleppen.
In der Abstimmung vom 18. Mai geht es neben der kantonalen Hundesteuer noch um zwei weitere Änderungen im Solothurner Hundegesetz:
- Assistenzhunde sollen keine Hundesteuern mehr bezahlen müssen. Blindenführhunde sind bereits heute von den Steuern befreit, neu sollen es auch anerkannte Epilepsie-Warnhunde oder Autismus-Begleithunde sein.
- Mischlingshunde, die einen genetischen Anteil eines Listenhundes aufweisen, können heute im Kanton Solothurn nicht bewilligt werden, reinrassige Listenhunde wie Rottweiler oder American Pit Bull Terrier hingegen schon. Die Bestimmung soll so gelockert werden, dass auch Mischlinge bewilligt werden können.