- Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über Änderungen des Hundegesetzes.
- Es geht unter anderem um die Einführung einer kantonalen Hundesteuer von 35 Franken.
- Die Steuer wäre zusätzlich zur Hundesteuer in der Wohngemeinde fällig.
- Der Kanton sagt, er brauche die Einnahmen, um die Kosten des Veterinärdienstes zu decken.
Früher zog der Kanton Solothurn für diese Kosten eine Gebühr ein. Das ist nicht zulässig, sagte das Steuergericht. Deshalb soll nun eine Hundesteuer die gewünschten Einnahmen bringen. Der Veterinärdienst würde mit dem Geld Tierschutzkontrollen und die Tierseuchenbekämpfung mitfinanzieren.
Die Mehrheit des Parlaments und die Regierung sind für die Vorlage. Sie ist allerdings umstritten. Kritikerinnen und Kritiker sagen, es sei unfair, wenn alle Hundehaltenden für Kosten geradestehen müssten, die nur von wenigen verursacht werden.
Befürworterinnen und Befürworter des neuen Hundegesetzes hingegen sagen, es sei fair, wenn die Hundebesitzer zahlen. Unfairer wäre es, wenn die Allgemeinheit, auch Personen ohne Hund, für die Kosten aufkommen müssten.