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Abstimmung Kanton Solothurn Solothurner Kantonsrätinnen können sich künftig vertreten lassen

Vor der Geburt und während des Mutterschaftsurlaubs sind im Parlament Vertretungen möglich. Der Entscheid war deutlich.

  • Solothurner Kantonsrätinnen können sich künftig bei Schwangerschaft im Parlament vertreten lassen.
  • Eine entsprechende Regelung wurde mit 59 Prozent angenommen.
  • Unterstützt wurde die Vorlage von der Mitte und linken Parteien, dagegen waren die Bürgerlichen.

Verfassungsänderung Mutterschaftsvertretung im Kantonsrat

Kanton Solothurn: Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung der Kantonsverfassung

  • JA

    58.7%

    56'188 Stimmen

  • NEIN

    41.3%

    39'578 Stimmen

Was, wenn ein Sitz in einem Kantonsparlament während Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub leer bleibt? Solothurner Parlamentarierinnen können sich in dieser Zeit künftig vertreten lassen. Die Stimmbevölkerung hat Änderungen in der Kantonsverfassung und im Kantonsratsgesetz gutgeheissen. Die neue Regelung gilt ab 2027.

In der Wirtschaft Standard, nun auch in der Politik

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Kurzeinschätzung von Bruno von Däniken, Regionalredaktior Aargau Solothurn.

Die kantonale Abstimmung bewegte die Solothurner Gemüter wenig. Es gab keinen grossen Abstimmungskampf oder Plakate, nur einige Inserate oder Posts in den sozialen Medien. Die Parteien konzentrierten sich auf die nationalen Abstimmungen.

Beigetragen zum Ja hat wohl, dass die Solothurner Stellvertretungslösung im Parlament bei Mutterschaft keine Revolution darstellt. Andere Kantone gehen dabei weiter. Zudem ist es unterdessen in der Wirtschaft Usus, dass für eine Kollegin im Mutterschaftsurlaub eine Stellvertretung aushilft. Und vor allem: Die Regelung betrifft nur eine Handvoll Personen. Für diese Kantonsrätinnen kann eine Vertretung aber wichtig sein.

Der Ja-Anteil betrug 59 Prozent. Gut 53 Prozent der stimmberechtigten Solothurnerinnen und Solothurner gingen an die Urne. Abgelehnt wurde die Stellvertretung in rund 20, vorwiegend kleineren Gemeinden im Bezirk Thal und im Schwarzbubenland.

Vertretung nur bei Mutterschaft, nicht bei Krankheit

Die Solothurner Lösung beschränkt sich auf Mütter – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Ratsbetrieb teilnehmen kann, kann sich nicht vertreten lassen.

Person hält schlafendes Baby und tippt auf einem Laptop.
Legende: Drei bis zwölf Monate können sich Kantonsrätinnen bei der Geburt eines nun Kindes freiwillig vertreten lassen. Deposit Photos

Kantonsrätinnen können sich bei der Geburt ihres Kindes drei bis zwölf Monate vertreten lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Wenn sich eine Parlamentarierin dafür entscheidet, rückt jene Person nach, die auf der Wahlliste auf dem ersten Ersatzplatz liegt. Diese Person hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Parlamentarierin, die sie vertritt.

Die Forderung stammt ursprünglich von Mitte-Kantonsrätin Sarah Schreiber. Sie freue sich über das deutliche Resultat, sagt sie in einer ersten Reaktion gegenüber SRF. Künftig solle eine Stellvertretung selbstverständlich sein.

Gegen die Vorlage stellte sich unter anderem die FDP. Parteipräsidentin Sabrina Weisskopf findet, eine Stellvertretung bei Mutterschaft sei nur ein «Chnöpflidrücker» für die Partei. Wenn schon, dann sollte eine Vertretung auch bei Militärdienst oder längerer Krankheit möglich sein.

Geteilte Meinungen in der Politik

Die Meinungen zur Vorlage waren im Kanton Solothurn aber geteilt. Mitte-Links erhofft sich von der Stellvertretungsregelung eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie. FDP und SVP betonen die Nachteile und empfinden die Regelung als undemokratisch.

Abstimmungsdossier

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Grafik
Legende: SRF

News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2026.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 14.6.2026, 12:00 Uhr ; 

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