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Erste Stellvertreterin Wegen Mutterschaft: Premiere von Temporär-Grossrätin im Aargau

Sie ist die erste: Iva Marelli von der GLP geht in die Geschichte des Aargauer Kantonsparlaments ein. Denn Iva Marelli ist die erste Stellvertreterin, die nur für wenige Sitzungen im Grossen Rat politisiert und danach wieder Platz machen muss.

Möglich ist dies dank einer neuen Regelung. Diese macht möglich, dass die GLP-Frau ihre Kollegin Leandra Kern-Knecht während des Mutterschaftsurlaubs vertritt. Vorgesehen ist, dass Iva Marelli während drei Monaten im Kantonsparlament sitzt.

Iva Marelli

Politikerin GLP

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Die GLP-Politikerin ist 35 Jahre alt und kommt aus Baden. Dort präsidiert sie in diesem Jahr den Einwohnerrat. Sie wird an der nächsten Sitzung des Grossen Rats am 10. Januar 2023 als temporäre Grossrätin vereidigt.

SRF News: Sie sind die erste stellvertretende Grossrätin im Aargau. Stehen Sie unter einem speziellen Druck?

Ich habe den Anspruch, dass das reibungslos funktioniert. Ich möchte, dass man sieht, dass eine Stellvertretung nicht nur ein Absitzen der Zeit oder ein «Sitz warm halten und im richtigen Moment ein Knöpfchen drücken» ist. Ich will den Gegnern, der neuen Regelung zeigen, dass es funktioniert. Dieser Druck ist da, aber ich werde mich seriös vorbereiten und mich in die Geschäfte einarbeiten.

Damit das neue System eingeführt werden konnte, brauchte es eine Volksabstimmung. Gegner warnten dabei vor einem «Bürokratiemonster». Wie erleben Sie das?

Wie aufwändig meine Einführung war, das muss man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung fragen. Ich hatte zum Beispiel sehr viel Unterstützung des Ratssekretariats. So wie ich das sehe, lief alles reibungslos. Persönlich habe ich die Festtage genutzt, um mich einzulesen. Ich finde, der Aufwand war bisher nicht übermässig gross.

So funktioniert's im Aargau

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Seit Anfang dieses Jahres können sich Mitglieder des Aargauer Kantonsparlaments im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft für mindestens drei und höchstens zwölf Monate vertreten lassen.

Im Falle der Mutterschaft ist es so, dass eine Mutter nicht an einer Parlamentssitzung teilnehmen darf, wenn sie ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung nicht verlieren will. Dies da Parlamentsarbeit offiziell als Beschäftigung gilt.

Eine Vertretung ist freiwillig. Ersatzmitglied wird, wer auf der Liste bei der Wahl am meisten Stimmen erzielte, aber nicht gewählt wurde. Analog also wie bei einem Rücktritt einer Politikerin, eines Politikers.

Was setzen Sie sich für Ziele für diese drei Monate?

Ich habe sicher nicht das Ziel, Berge zu versetzen, sondern eher Gedanken zu säen. Ich werde nicht Einsitz nehmen in Kommissionen. Denn da ist es sinnvoll, dass das jemand macht, der dauerhaft in der Fraktion ist. Mein Ziel ist es, dass ich einmal im Rat etwas sagen kann.

Ich will den Gegnern der neuen Regelung zeigen, dass es funktioniert.
Autor: Iva Marelli GLP-Grossrätin

Ich möchte mich sicher aktiv an den Diskussionen innerhalb der Fraktion beteiligen, denn dort wird die Meinung der Fraktion gebildet. Dort habe ich eine Stimme und werde sie einsetzen.

Gibt es eigene Projekte oder Vorstösse, die geplant sind?

Ich habe vage etwas im Kopf, möchte mich da aber noch nicht festlegen. Das ist noch nicht spruchreif.

Das Gespräch führte Ralph Heiniger.

Stellvertretungen gibt es auch andernorts

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Stellvertretungen für Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind neben dem Aargau auch in den Kantonen  Wallis, Graubünden, Genf, Neuenburg  und  Jura  bereits möglich.

Weitere Kantone sind dran: Im Kanton Baselland soll für die Angehörigen des Landrats eine Stellvertretung möglich sein. Das Parlament hat 2021 eine entsprechende Motion überwiesen.

Auch im Zürcher Kantonsparlament stiess das Anliegen auf Gehör. Es unterstützt eine entsprechende Behörden-Initiative.

Auch in einigen kommunalen Parlamenten werden solche Regelungen diskutiert. Der Stadtrat in Bern zum Beispiel will eine Stellvertretungslösung für das städtische Parlament, wie im Mai 2022 entschieden wurde.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 06.01.23, 17:30 Uhr ; 

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