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Abstimmung Kanton St. Gallen Wie nahe dürfen Windkraftanlagen an Häusern gebaut werden?

Ins Baureglement von Sevelen SG soll ein Mindestabstand von 500 Metern geschrieben werden. Trotz Einwänden des Kantons.

Nun stimmt auch die St. Galler Gemeinde Sevelen über einen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden ab. Dieser soll 500 Meter betragen und im Baureglement der Gemeinde festgeschrieben werden.

So verlangt es eine Initiative, für die mehr als 760 Unterschriften zusammengekommen sind. Was im Grundsatz einfach tönt, hat eine etwas komplizierte Ausgangslage.

Das Beispiel Au SG

Sevelen ist nicht der einzige Ort, der über ein solches Begehren abstimmen lässt. Mit unterschiedlichem Ausgang. Die Toggenburger Gemeinde Wattwil verwarf eine solche Regelung 2024 an der Urne. Ein äusserst knappes Ja zu einem Mindestabstand zwischen Windrädern und Häusern gab es vor anderthalb Jahren in Au SG.

Die Gemeinde Au kam dem Volkswillen nach und ergänzte ihr Baureglement entsprechend. Es wurde zur Prüfung dem Kanton vorgelegt, und dieser intervenierte.

Gesetzliche Mindestabstände in den Gemeinden seien unzulässig, liess das zuständige Amt die Gemeinde Au und auch alle anderen St. Galler Gemeinden wissen. Auf Ebene Kanton fehle es an der rechtlichen Grundlage.

Das angepasste Baureglement von Au könne daher nicht genehmigt werden. Dies gelte auch für andere Fälle. Das Initiativkomitee beabsichtigt, dagegen Rekurs einzulegen.

Gleiches Anliegen, andere Gemeinde

Dennoch stimmt nun auch Sevelen über eine solche Initiative ab. Formell sei die Initiative gültig, entschied der Gemeinderat, und empfiehlt gleichzeitig deren Ablehnung.

Bei einer Annahme werde die vorgeschlagene Ergänzung im Baureglement aufgenommen. Allerdings sei die Bestimmung laut Kanton nicht genehmigungsfähig, so der Gemeinderat.

Windkraftanlage auf einem Hügel vor blauem Himmel.
Legende: Der Kanton St. Gallen hat im Richtplan insgesamt 17 Standorte definiert, die sich für Windkraftanlagen potenziell eignen. Sevelen im St. Galler Rheintal ist einer davon. Keystone/Christian Beutler

Die Rechtslage sei nicht abschliessend geklärt. Man könne aber davon ausgehen, dass bei Windkraftanlagen die Gesetze von Kanton und Bund massgebend seien. Ein fixer Mindestabstand ist für den Gemeinderat weder aus Gründen des Umweltschutzes noch der Sicherheit notwendig.

Hinter der Initiative für einen Mindestabstand steht ein Verein. In Sevelen seien Grosswindkraftanlagen geplant, in einem Abstand von etwas mehr als 300 Metern zu den nächsten Häusern. Dies sei unzureichend, argumentiert das Initiativkomitee.

Aus ihrer Sicht ist ein vorgeschriebener Abstand von 500 Metern ein vernünftiger Kompromiss. «Er schützt die direkt betroffenen Menschen, ohne den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich zu verhindern», schreibt das Initiativkomitee.

Abstimmungsdossier

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2026.

Regionaljournal Ostschweiz, 21.5.2026, 17:30 Uhr ; 

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