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Anpassung der 2. Säule Gewerkschaftsbund lanciert Kampagne gegen BVG-Reform

Höhere Lohnabzüge, aber tiefere Renten: Dagegen wehrt sich der SGB. Die Abstimmung ist am 22. September.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Abstimmungskampagne gegen die Rentenreform lanciert. Die vorliegende BVG-Reform ignoriere die finanzielle Lage der Pensionskassen und sei komplett aus der Zeit gefallen, argumentiert der SGB. Man wehre sich daher gegen die höheren Lohnabzüge und die tieferen Renten.

Laut SGB hohe Renditen

Die Pensionskassen hätten in den letzten zehn Jahren hohe Renditen erzielt und würden im «Geld schwimmen», so der SGB. Dennoch sollen die Lohnabzüge erhöht und die Renten gesenkt werden. So sinke mit der Reform die Rentengarantie bei gleichbleibendem BVG-Altersguthaben um zwölf Prozent.

Angesichts der heutigen sehr guten Lage der Pensionskassen sei es im Gegenteil an der Zeit, einen Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten zu gewähren, findet der SGB. Denn in den letzten drei Jahren hätten die Renten aufgrund der Teuerung über fünf Prozent an Kaufkraft verloren.

Abstimmung am 22. September

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Personengruppe in einer Konferenzsitzung.
Legende: Linke Allianz gegen die BVG-Reform: In der Mitte SGB-Präsident Maillard, rechts davon SP-Co-Präsident Wermuth und ganz rechts der Präsident von Travail.suisse, Wüthrich. Keystone/Anthony Anex

Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Renditen sei eine Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von derzeit 6.8 auf 6 Prozent unumgänglich, sagen die Befürworter der Vorlage – darunter Bundesrat und Parlament.

Im Gegenzug soll der sogenannte Koordinationsabzug wegfallen, was Menschen mit tiefen Einkommen besserstellt, weil sie so mehr Pensionskassenkapital anhäufen können als bisher. Und zur Abfederung für die Übergangsjahrgänge sollen künftige Neurentnerinnen und -rentner während einer 15-jährigen Übergangsfrist einen monatlichen Zuschlag von bis zu 200 Franken erhalten.

Die Reform trifft nach Angaben des Bundes vor allem Erwerbstätige, die nach BVG-Minimum oder nur wenig mehr versichert sind. Das dürfte höchstens ein Drittel aller Versicherten sein. An die Urne gerufen wird das Stimmvolk am 22. September.

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