Zum Inhalt springen

Ja zur Anti-Diskriminierung Breiter Konsens mit klassischem Röstigraben

Anti-Diskriminierungs-Gesetz

Eidg. Vorlage: Parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung»

  • JA

    63.1%

    1'413'609 Stimmen

  • NEIN

    36.9%

    827'361 Stimmen

  • 63.1 Prozent der Stimmbürger haben für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm gestimmt.
  • Die Erweiterung ergänzt die bestehende Strafnorm um das Kriterium der sexuellen Orientierung.
  • Ein Komitee, in dem namentlich die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) und die Junge SVP vertreten sind, hatte das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen.

Besonders hoch ist die Zustimmung in der Westschweiz. Der Kanton Waadt verzeichnet das deutlichste Ja mit 80.2 Prozent. In der Deutschschweiz liegt Basel-Stadt mit 71.9 Prozent vorne. Nur drei Kantone sagen Nein zur Gesetzesänderung: Schwyz, Uri und Appenzell Innerroden. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau sagte nur eine knappe Mehrheit Ja.

Lukas Golder vom Forschungsinstitut gfs.bern sieht einen breiten Konsens über die Gesamtschweiz betrachtet, aber auch einen klassischen Röstigraben, weil das Ja in der Romandie deutlicher ausfiel. Ist die Westschweiz liberaler als die Deutschschweiz? «In einem gewissen Mass, was den gesellschaftlichen Fortschritt betrifft, ist das ein klares Verdikt», sagt Golder. Aber die Diskussion über das neue Gesetz sei in der Westschweiz auch nicht so intensiv geführt worden, wie in der Deutschschweiz.

Die Gegner konnten aber während des Abstimmungskampfes mehr und mehr bei der Stimmbevölkerung punkten. Die 37 Prozent Nein-Anteil zeigen für Golder, dass die Schutzklausel ausgeweitet wird, aber man nicht jeder Gruppe Sonderrechte gewähren könne.

Bundesamt für Statistik

Was ändert sich jetzt?

Das Strafrecht schützt Menschen bereits heute vor Diskriminierung. So ist es strafbar, eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Neu ist auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung – also wegen Hetero-, Homo- oder Bisexualität – strafbar, wenn sie öffentlich und vorsätzlich erfolgt.

Was ist noch erlaubt?

Bereits heute macht sich unter Umständen strafbar, wer Einzelpersonen oder klar definierte Gruppen herabwürdigt. Wer dagegen «die Homosexuellen» herabwürdigt, hat nichts zu befürchten. Das wird sich nun ändern.

Was genau noch erlaubt und was verboten sein wird, sorgte im Abstimmungskampf für Kontroversen. Die Auslegung wird Sache der Gerichte sein. Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat in der heutigen Form zu durchschnittlich 24 Verurteilungen pro Jahr geführt.

Meistgelesene Artikel