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Abstimmungen GR Bündner Unternehmen müssen weiter Kirchensteuer zahlen

Unternehmen in Graubünden müssen auch in Zukunft die für die Kirchen existenziellen Steuern zahlen. Die Volksinitiative «Weniger Steuern für das Gewerbe» der Jungfreisinnigen bleibt an der Urne chancenlos.

Kirchensteuer-Initiative

Kanton Graubünden: «Weniger Steuern für das Gewerbe»

  • JA

    26.4%

    17'453 Stimmen

  • NEIN

    73.6%

    48'751 Stimmen

Die Bündner Stimmberechtigten sind gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen. Sie lehnen die Volksinitiative «Weniger Steuern für das Gewerbe» der Jungfreisinnigen mit 48'751 Nein zu 17'453 Ja Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung betrug 50,05 Prozent.

Für die Landeskirchen wäre ein Ja an der Urne verheerend gewesen. Sie hätten Einnahmen von insgesamt acht Millionen Franken jährlich verloren. Der reformierten Kirche wäre rund ein Drittel der Einkünfte weggebrochen, bei der katholischen Kirche wären es über 90 Prozent gewesen. Ohne die Steuer hätte ein wesentlicher Teil der kirchlichen Angebote nicht mehr finanziert werden können, argumentierten die Initiativgegner im Vorfeld.

Keine Unterstützung im Vorfeld

Die Junge FDP sieht in der Steuer eine unerwünschte Zwangsabgabe. Unternehmen hätten im Gegensatz zu Privatpersonen keine Wahlfreiheit, die Kirche finanziell zu unterstützen. Nach Graubünden wird das Begehren der Jungen FDP in den Kantonen Zürich und Nidwalden zur Abstimmung kommen. Von den Kantonsparlamenten wird es zur Ablehnung empfohlen. Gewerbe war dagegen

Das Anliegen fand in Graubünden ausserhalb der Jungpartei keine Unterstützung. Selbst die FDP als Mutterpartei, der Gewerbeverband sowie die Handelskammer und der Arbeitgeberverband lehnten die Initiative klar ab, ebenso wie alle weiteren Parteien, das Kantonsparlament und die Regierung.

Die Gegner waren sich einig, dass die Initiative dem Gewerbe kaum Entlastung bringe. Entlastet worden wären gemäss Initiativtext nur juristische Personen, also AGs und GmbHs, nicht aber Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften. Letztere stellen das Gros des Gewerbes. Und für einen Grossteil der juristischen Personen wäre die Steuerbefreiung marginal gewesen.

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