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Abstimmungen in der Schweiz Das sind die Alternativen zum Ständemehr

Das Ständemehr wird kritisiert. Doch auch die Alternativen haben Schwächen. Politologin Rahel Freiburghaus schätzt ein.

Die Konzernverantwortungs-Initiative scheiterte am Ständemehr – obwohl die Mehrheit der Bevölkerung Ja stimmt. Aber was für Alternativen gibt es zum Ständemehr und wie sinnvoll sind sie? Politologin Rahel Freiburghaus von der Universität Bern ordnet ein.

Neue Mehrheitsregel: Die Idee stammt von Leni Robert aus den 90er-Jahren. Das Volksmehr soll nur von mindestens zwei Dritteln der Stände überstimmt werden können. Ähnlich war der Vorschlag von LdU-Nationalrat Franz Jaeger in den 1970er-Jahren. Er wollte die Annahme einer Verfassungsänderung abhängig vom Volksmehr und der Zustimmung von acht Kantonen machen.

Freiburghaus: «Den beiden Vorschlägen von Jaeger und Robert ist gemein, dass sie die Bedeutung der Standesstimmen durch eine neue Mehrheitsregel zu mindern versuchen, die der sich wandelnden Kantonsdemografie Rechnung trägt. Weil die Reformidee von Robert im Unterschied zu Jaeger keine fixe absolute Anzahl Kantone nennt, ist er etwas flexibler. Sollte sich die Kantonszahl also einmal verändern, würde sich die neue Mehrheitsregel automatisch an die neuen Gegebenheiten anpassen.»

Qualifiziertes Volksmehr: Die Wissenschaftler Fritz Sager und Adrian Vatter schlugen vor, dass das Volksmehr bei mindestens fünf Prozentpunkten Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen nicht durch die Stände überstimmt werden darf, also ab 52.5 Prozent.

Freiburghaus: «Bei einem qualifizierten Volksmehr würde die heutige Doppelmehrregel im Grundsatz beibehalten: Erstens bedarf es für Verfassungsänderungen weiterhin der Zustimmung einer Mehrheit der Stimmenden und einer Mehrheit der Stände. Zweitens verfügt jedweder Kanton weiterhin über nur eine Standesstimme, was dem föderalistischen Prinzip entspricht. Das ‹qualifizierte Volksmehr› würde seine Wirkung aber dort entfalten, wo sie aus heutiger Sicht besonders nötig scheint: Das Ständemehr kann nicht mehr kippen, was eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten befürwortet.»

Neue Gewichtung der Stände als Lösung?

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Einige plädieren dafür, dass die Kantone je nach Anzahl Einwohnern zwischen einer und fünf Stimmen erhalten. Andere wollen, dass die Anzahl der Standesstimmen auf Basis der Anzahl der Stimmberechtigten pro Kanton ausgerechnet wird. Eine dritte Alternative wäre, die Anzahl der Standesstimmen prozentual bei der Abstimmung auszurechnen. Sagen also beispielsweise 55 Prozent der Leute Ja zu einer Vorlage, würde die Standesstimme 0.55 betragen.

Freiburghaus: «Jene Reformmodelle verletzen den Grundsatz der verfassungsmässigen Gleichstellung. Denn: Heute kommt den Ständen bei der Bemessung der Standesstimme allesamt dasselbe Gewicht zu – ungeachtet ihrer Bevölkerungsstärke. Gewichtet man hingegen nach demografischen Kriterien (beispielsweise Einwohnerzahl oder Anzahl Stimmberechtigte), soll die starke Privilegierung der Kleinkantone, die das heutige System mit sich bringt, gemindert werden.»

Stärkeres Mehr: Der Politologe Wolf Linder hatte folgende Idee: Stimmen das Volk und die Stände unterschiedlich ab, zählt jenes Resultat, das prozentual höher ausfällt.

Freiburghaus: «Mit dem Modell des ‹stärkeren Mehrs› hätte sich das Ergebnis nur in seltenen Kollisionsfällen zugunsten des Volksmehr verändert, so etwa bei der Abstimmung über das Bildungswesen 1973 oder dem Konjunkturartikel 1975. Somit vermag dieses Reformmodell das Demokratieprinzip ‹one man, one vote› eher nicht durchzusetzen. Das Ständemehr brächte weiterhin die meisten Vorlagen mit abweichendem Volksmehr zu Fall.»

Gewichtung ausgewählter Minderheiten: Minderheiten sollen zusätzliche Standesstimmen erhalten, finden einige. Der Forscher Christian J. Jäggi hatte die Idee, dass die fünf grössten Städte je eine Standesstimme erhalten sollen. Der Politikwissenschaftler Silvano Möckli wollte den lateinischen Kantonen eine zusätzliche Stimme geben.

Freiburghaus: «Positiv zu würdigen ist, dass jene Reformmodelle den Minderheitenbegriff erweitern und ihn an die Gegebenheiten im 21. Jahrhundert anpassen: Anders als zur Zeit der Bundesstaatsgründung sind es heute nämlich nicht primär religiöse Minderheiten, die es zu schützen gilt. Vielmehr rücken bei Volksabstimmungen beispielsweise auch die sprachlichen Minderheitenkantone in den Blick, die durch die Maschen des heutigen territorialen Minderheitenschutzes fallen.»

Ist das Ständemehr nun die beste Lösung?

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Das muss man differenziert anschauen, sagt Freiburghaus. «Hierbei kommt es auf die Perspektive an.» Denn für Stimmberechtigte aus den katholischen, ländlich geprägten Kleinkantonen in der Inner- und Ostschweiz sei das Ständemehr bis heute ein äusserst wirkmächtiger Minderheitenschutz. «Stimmberechtigte aus der Westschweiz sowie häufig auch aus dem Tessin stehen hingegen fast systematisch auf der Verliererseite, wenn Volks- und Ständemehr auseinanderfallen.»

Tagesschau, 29.11.2020; 19:30 Uhr ; 

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