- Der Kanton Genf nimmt die kantonale Vorlage zur Lockerung der Ladenöffnungszeiten voraussichtlich an.
- Noch offen ist der Ausgang der kantonalen Abstimmung über ein Verbot sichtbarer religiöser Symbole in den Parlamenten.
Nach Auszählung von 95 Prozent der Stimmen wird die Vorlage zur Lockerung der Ladenöffnungszeiten mit 53.17 Prozent angenommen.
Mit dem Entscheid dürften Geschäfte künftig an zwei Sonntagen pro Jahr sowie am 31. Dezember geöffnet bleiben – und zwar ohne dass in diesem Sektor ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag in Kraft ist. Der 31. Dezember ist im betreffenden Kanton einem Sonntag gleichgestellt.
Die bürgerlichen Parteien wollten die geltende GAV-Regelung streichen, um den Detailhandel zu stärken. Die Gewerkschaften warnten vor schlechteren Arbeitsbedingungen und einem Abbau des Arbeitnehmerschutzes.
Die aktuell geltende Regelung erlaubt die Sonntagsöffnungen grundsätzlich, jedoch nur unter der Voraussetzung eines GAV. Da seit 2017 kein neuer GAV zustande kam, blieb die Umsetzung blockiert.
Verbot religiöser Symbole im Parlament
Als zweite Vorlage stimmt der Kanton über ein Verbot sichtbarer religiöser Symbole in den Parlamenten ab. Eine Regelung wurde 2019 eingeführt, später jedoch von der Justiz aufgehoben. Der Grosse Rat beschloss nun eine erneute Einführung, was ein obligatorisches Referendum auslöst.
Die Befürworter (SVP, FDP, Mitte, MCG) berufen sich auf institutionelle Neutralität, die Gegner sehen einen unverhältnismässigen Eingriff in Grundrechte.