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Abstimmungen NW Kein Verfallsdatum für Nidwaldner Gesetze

Im Kanton Nidwalden werden Gesetze nicht befristet eingeführt. Die Bevölkerung sagte klar «Nein» zu einer von SVP und FDP lancierten Initiative, die ein Ablaufdatum für Gesetze verlangte.

Zeitliche Befristung von Gesetzen

Kanton Nidwalden: Volksinitiative zur zeitlichen Befristung von Gesetzen

  • JA

    43.2%

    5'425 Stimmen

  • NEIN

    56.8%

    7'133 Stimmen

7133 Stimmberechtigte sprachen sich gegen das Begehren der FDP und SVP aus, 5425 dafür. Die Stimmbeteiligung betrug 42,6 Prozent. Als einzige Gemeinde nahm Emmetten die Vorlage knapp an. Die Initiative verlangte vom Parlament, dass es sich bei jedem Gesetz überlegt, ob dieses nur befristet gelten solle.

Die Gültigkeit eines befristeten Gesetzes hätte nach Ablauf des Verfalldatums nur verlängert werden können, wenn eine Überprüfung gezeigt hätte, dass die Gesetzesnorm noch immer nötig ist.

Uneinigkeit bei den Initianten

Gegen die Initiative ins Feld geführt worden war, dass viele Gesetze – etwa diejenigen, die Bundesrecht umsetzen – gar nicht befristet werden können. Zudem wurde das Volksbegehren als unnötig taxiert, weil eine Befristung von Gesetzen schon heute möglich ist. «Das war wohl das Argument der Gegner, das schliesslich überzeugte», bilanziert Stefan Bosshard, Präsident der FDP Nidwalden.

Der FDP selbst waren Zweifel am Sinn ihres Volksbegehrens gekommen. Die Delegierten beschlossen gegen den Antrag des Parteivorstandes die Nein-Parole. Auch die Regierung hatte sich, im Gegensatz zum Parlament, gegen die Initiative ausgesprochen.

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