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Abstimmungen Schaffhausen Schaffhauser Hallenbad: «Badepalast» oder «einmalige Chance»?

Darum geht es: Vor über 50 Jahren wurde das einzige Hallenbad im Kanton Schaffhausen in der Stadt eröffnet. Besitzerin ist die KSS, die Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen. Unterdessen ist es in einem sehr schlechten Zustand, die letzte Sanierung ist über 20 Jahre her. Das Hallenbad verliert Wasser und Wärme, ist nicht behindertengerecht und auch sicherheitstechnisch nicht auf dem neuesten Stand. Ausserdem ist es zu klein.

Undichte Stelle im Hallenbad in Schaffhausen
Legende: Es rinnt und tröpfelt allenthalben: Das alte Hallenbad ist in einem schlechten Zustand. KSS/Roberta Fele

Auch aus diesem Grund lohne sich eine Sanierung des Altbaus nicht, darüber sind sich die Parteien im Kanton Schaffhausen und auch die Regierung einig. Auf dem Gelände soll deshalb ein Neubau entstehen. Die Stadt will dafür 80 Millionen Franken ausgeben. Obwohl es sich um ein städtisches Grossprojekt handelt, will sich der Kanton beteiligen und mindestens 12 Millionen Franken beisteuern. Grundlage dafür ist das kantonale Sportanlagenkonzept. Dieses besagt, dass sich der Kanton an Sportstätten von überregionaler Bedeutung mit maximal 15 Prozent der Investitionskosten beteiligt. Das Projekt kann aber nur realisiert werden, wenn das Stimmvolk von Stadt und Kanton am 19. November Ja sagt.

Skizze des geplanten Hallenbad-Neubaus
Legende: Das neue Hallenbad soll mehr Platz und eine moderne Ausstattung bieten. Stadt Schaffhausen/Faro Burtscher

So soll der Neubau aussehen: Geplant ist ein Schwimmbecken mit acht Bahnen à 25 Meter (heute sind es sechs Bahnen). Ein Lehrschwimmbecken, ein Kursbecken, ein separates Sprungbecken und ein grosszügiger Kinderplanschbereich. Wie im alten Hallenbad ist auch wieder eine Rutschbahn vorgesehen. Es soll ausserdem ein attraktiveres Warmwasser-Aussenbecken und eine Wellness-Anlage mit Aussenraum geben. Das Restaurant wird vergrössert und es gibt eine Tiefgarage. Technisch und energetisch soll der Neubau den neuesten Standards entsprechen.

Die Parolen der Parteien

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Alle Parteien, das heisst SP, GLP, Mitte und SVP sagen Ja zu der Vorlage. Regierung und Kantonsrat empfehlen ebenfalls ein Ja. Der Rat hat dem Projekt in der Schlussabstimmung mit 46 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Das sagen die Befürworter: Der Preis sei gerechtfertigt, sagt zum Beispiel Simon Sepan (SP). Er hat das Projekt in der städtischen Baufachkommission eng begleitet. «Wir stimmen nicht nur über ein Hallenbad ab», sagt er. Es kämen viele weitere Dinge hinzu, wie zum Beispiel das Parkhaus. Und dieses werde benötigt, weil auch viele aus den umliegenden Gemeinden das Hallenbad besuchten. Ausserdem müsse die Stadt von den 80 Millionen Franken nur knapp 32 Millionen bezahlen. Eine Stiftung übernimmt weitere 30 Millionen Franken, 12 Millionen soll der Kanton tragen, was er finanziell gut verkrafte. Das Projekt, so das Fazit der Befürworter, sei eine «einmalige Chance.»

Das sagen die Gegner: Der Preis für den Kanton sei «schockierend» sagt dagegen SVP-Kantonsrat Pentti Aellig. Beim geplanten «Badepalast» handle es sich um ein städtisches Projekt. Auch in seiner Eigenschaft als Gemeindepräsident von Dörflingen wehrt er sich gegen die Beteiligung. Zwar würden auch Dörflinger ins Hallenbad gehen, «die bezahlen aber auch Eintritt». Seiner Meinung nach sollte sich der Kanton nur an der reinen Bade-Infrastruktur beteiligen. Nun würden auch Dinge wie ein Parkhaus, Wellnessanlagen oder eine Rutschbahn finanziert. «Dafür ist die kantonale Sportanlageförderung nicht gedacht.» Das letzte Wort hat das Schaffhauser Stimmvolk am 19. November.

Weitere Vorlagen im Kanton Schaffhausen

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1. Änderung des Steuergesetzes

Neu gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro pro Jahr schweizweit ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Darauf haben sich die OECD und G-20 geeinigt. 75 Prozent der Einnahmen gehen an die Kantone, 25 an den Bund. Das hat die Stimmbevölkerung so entschieden. Schaffhausen schafft nun eine eigene Lösung. Der Kanton erhöht den kantonalen Steuersatz stufenweise von 13,8 auf 15 Prozent. Damit bleiben die Mehreinnahmen im Kanton. Eine Minderheit im Kantonsrat kritisierte dieses Vorgehen; es umgehe den Volksentscheid. Eine Mehrheit unterstützt die Vorlage der Regierung.

2. Revision des Finanzhaushaltsgesetzes

Bei dieser Vorlage geht es um spezielle finanzielle Reserven in den Schaffhauser Gemeinden. Sie sollen Schwankungen ausgleichen oder als Sparguthaben für Grossprojekte dienen. Jetzt soll strenger geregelt werden, wann solche «Reservetöpfe» geschaffen werden können. Neu dürften diese Reserven nur noch gebildet werden, um Ereignisse abzusichern, die nicht vorhersehbar sind. Linke Parteien wollten den Gemeinden und dem Kanton einen grösseren Spielraum lassen, sie unterlagen aber im Kantonsrat. Eine Mehrheit unterstützt die Vorlage der Regierung.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 27.10.2023, 17:31 Uhr ; 

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